Herr Meier zahlt monatlich eine Bruttomiete von 700 Euro. In seiner Wohnung sollen im Mai in einem Zeitraum von 14 Tagen Arbeiten stattfinden. Da er in dieser Zeit die Wohnung nicht bewohnen kann, ist er berechtigt seine Miete um 100 % zu mindern.
Er darf der Mietminderung nun nicht die volle Bruttomiete zugrunde legen, sondern nur die 14 Tage an denen die Arbeiten stattfinden.
Ausgehend von 31 Tagen des Monats Mai muss Herr Maier pro Tag etwa 22,58 Euro an Miete zahlen. Multipliziert man nunmehr diese Tagesmiete mit den 14 Tagen, so ergibt dies einen Betrag von ca. 316 Euro. In dieser Höhe darf Herr Meier seine Miete mindern.
Ist demgegenüber die Miete nur um 10 % gemindert, etwa weil die Gegensprechanlage in den 14 Tagen nicht funktionierte, so spart Herr Meier nur 31,60 Euro (10 % von 316 Euro) an Miete für den Monat Mai.