Immobilienkredit
Zusätzliche Unterlagen bei Immobilienkrediten
Die Vergabewege bei Immobilienkrediten sind komplizierter als bei gewöhnlichen Krediten. So wird die Vergabe ausgiebig geprüft, was natürlich auch die Sichtung und das Hinterfragen von Unterlagen miteinschließt. Verbraucher sollten sich also gut vorbereiten, bevor sie einen Immobilienkredit suchen. Aber welche Vorbereitungen sind wichtig und welche Unterlagen sind unumgänglich für die Aufnahme? Dieser Artikel schaut sich das einmal an und zeigt die wichtigsten Aspekte auf.
Die Unterlagen über die Immobilie sind sowohl für den Käufer als auch für Bank äußerst wichtig. Nur so kann sie nämlich den Beleihungswert der Immobilie richtig schätzen und so die Grundlage für die Baufinanzierung legen. Bildquelle: @ Sven Mieke / Unsplash.com
Unterlagen über die Immobilie
Im Mittelpunkt der Baufinanzierung steht die Immobilie. Nicht nur aufgrund der einzutragenden Grundschuld ist es für die Bank wichtig, schon im Vorfeld viel über das Haus zu wissen. Zudem sind bei einem Immobilienkredit spezifische Unterlagen erforderlich.
Dazu gehören:
- Kaufvertrag/Grundbuchauszug - teilweise gehen beide Unterlagen Hand in Hand, werden also beide angefordert. Der Kaufvertrag bezieht sich sowohl auf den schriftlichen Vertrag bei Bestandsimmobilien als auch auf den Bauvertrag, wenn ein Haus neu errichtet wird. Über den Grundbuchauszug kann die Bank etwaige Belastungen prüfen, aber auch eingetragene Nießbräuche oder Erbpachten. Beide wirken sich unmittelbar auf den Wert des Hauses für die Bank aus.
- Bauplan/Grundrissplan - zumeist erhält die Bank eine Kopie der Unterlagen, die ein Hauskäufer von einem Bauunternehmen oder auch einem Fertighausanbieter bekommt. Die Unterlagen dienen dazu, das Haus zu sichten und den Wert einzuschätzen. Bei Bestandsbauten ist der Grundrissplan entscheidend.
- Bebauungsplan - bevor die Bank ihn sichtet, sollte der angehende Hausbesitzer diese Pläne genau prüfen - noch vor dem Kauf des Hauses oder Grundstücks. Über den Bebauungsplan wird ersichtlich, wie das Gebiet um das Haus herum genutzt werden kann. Gleichzeitig lässt sich dadurch feststellen, ob bereits Projekte geplant sind. Ein Beispiel: Das Grundstück liegt schön im Grünen. Der Bebauungsplan gibt aber nicht nur Wohnbaugrundstücke preis, sondern zugleich gewerbliche oder öffentliche Flächen. Mitunter könnte bereits geplant sein, dass auf den gewerblichen Flächen ein neues Industriegebiet entsteht. Das hat die Folge, dass das eigene Grundstück deutlich an Wert verlieren wird. Die Übermittlung des Bebauungsplans wird mit dem Katasterplan kombiniert.
- Berechnungen - sowohl die Grundflächenberechnung als auch die Wohn- und Nutzflächenberechnung werden benötigt.
- Zum Bau - die Baugenehmigung, die Baukostenschätzung, die Baubeschreibung und ein Nachweis über die Rohbauversicherung sind notwendig.
- Kosten - sowohl Nachweise für Eigenleistungen sowie eine Auflistung dieser sind meist vorzulegen. Zugleich erwarten die Banken eine Auflistung der Wohnnebenkosten und deren Berechnung.
- Bei Bestandsgebäuden - Kostenvoranschläge, auch über etwaige Renovierungen, das Exposé des Hauses oder der Wohnung und entsprechende Fotos sind nötig.
- Mieteinnahmen – sollte die Immobilie vermietet sein, ist eine genaue Aufführung der zu erwartenden Mieteinnahmen wichtig. Diese kann die Bank zumindest zu einem Teil als zusätzliches Einkommen anerkennen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Vieles hängt von der Situation und dem Einzelfall ab. Eine Wohnimmobilie, die beispielsweise ohnehin über die Bank verkauft oder angeboten wird, wird anders behandelt als eine Immobilie, die von einem fremden Anbieter gekauft werden soll. Auch Bauprojekte von den Banken sehen keine Unterlagen zum Projekt selbst vor, da diese der Bank ohnehin schon vorliegen.
Die Prüfung der Unterlagen dient mit zur Berechnung der Kredithöhe. Es ist nicht selten, dass Banken vor der eigentlichen Finanzierung ein eigenes Wertgutachten des Hauses erstellen lassen. Da jede baufinanzierte Immobilie zugleich das Pfand der Bank ist, müssen die Faktoren geprüft werden, damit die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung zumindest den Großteil der Kreditkosten zurückerhält. Eine fehlerhaft überbewertete Immobilie würde eine zu hohe Kreditsumme mit sich bringen, die von einer Versteigerung oder einem Verkauf niemals gedeckt werden könnte.
Unterlagen über den Kreditnehmer
Neben der Immobilie steht der Kreditnehmer im Fokus. Die Finanzierung läuft meist über Jahrzehnte, weshalb Banken nicht nur aus eigenen Interessen sicherstellen müssen, dass der Kreditnehmer würdig ist, auch die Regularien sehen sorgfältige Prüfungen vor. Im Mittelpunkt steht die finanzielle Sicherheit, dass die Raten getilgt werden können. Daher werden Unterlagen gefordert:
- Einkommensnachweise - im Regelfall sind Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefragt. Problematisch wird es, wenn der Kreditnehmer noch in der Probezeit ist, denn nun ist mitunter eine Bestätigung über die Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendig. Ist der Kreditnehmer bereits in Rente, werden die Rentenbescheide angefragt. Hier gilt aber, dass Baufinanzierungen nur bei sehr hohen Rentenbezügen genehmigt werden, zusätzlich zu dem Fakt, dass der Rentner kein hohes Alter erreicht haben darf.
- Renteninformationen - bei älteren Arbeitnehmern, bei denen die Kreditlaufzeit in das Rentenalter hineinreicht, ist die Vorlage der aktuellen Renteninformationen, die jeder Bürger jährlich erhält, notwendig. Ist der Bürger in einem der freien Berufe angestellt tätig, ersetzen die Nachweise der berufseigenen Pensions- oder Rentenkassen die Information der Rentenversicherung.
- Lohnsteuerbescheid - der letzte Einkommensteuerbescheid ist vorzulegen, sofern eine Steuererklärung abgegeben wird. Ansonsten gilt die letzte Lohnsteuerbescheinigung.
- Selbstauskunft - der Kreditnehmer muss eine Selbstauskunft vorlegen und diese natürlich unterschreiben. Achtung: Diese Selbstauskunft ersetzt keine Bonitätsabfrage durch die Bank. Die erfolgt grundsätzlich und kann Fehlangaben in der Selbstauskunft aufdecken.
- Krankenversicherung - ist ein Kreditnehmer privat krankenversichert, so ist ein Nachweis vorzulegen. Bei der GKV entfällt dieser.
- Kreditnachweise - sollte der Kreditnehmer noch weitere Finanzierungen haben, so muss er diese samt Angaben vorlegen. Achtung: Auch die Autofinanzierung fällt darunter.
- Besonderheiten - sollte ein Insolvenzverfahren drohen oder hat der Kreditnehmer eine Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher erteilt, so ist die Bank darüber zu informieren.
- Selbstständige - bei ihnen sind die Nachweise komplizierter. Einige von den oben angegebenen Punkten treffen dennoch auf sie zu. Hinzu kommen: Bilanz- und Gewinnermittlung, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, etwaige Gesellschafterverträge, etwaiger Auszug aus dem Handelsregister.
All diese Unterlagen sind notwendig, damit die Bank das Risiko des Kredits bewerten kann. Zugleich spielen diese Angaben indirekt in die Berechnung des Kreditzinses hinein.
Was ist bei Immobilienkrediten sonst noch zu beachten?
Ein Hauskauf oder ein Bauprojekt sind unheimlich aufregend und Kreditnehmer können gar nicht abwarten, dass es endlich losgeht. Leider geschehen durch diese Aufregung und Ungeduld nicht selten Nachlässigkeiten bei der Kreditsuche. Jeder Verbraucher sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Baufinanzierung länger läuft, als etliche Ehen oder als das Großziehen des eigenen Kindes bis zur Volljährigkeit. Das Kind ist erwachsen, die Immobilienfinanzierung läuft weiter. Es sollte also ganz genau hingesehen werden:
- Kreditvergleich – auch Immobilienfinanzierungen lassen sich online vergleichen. Durch die Vergleiche erhalten Verbraucher eine gute Übersicht über die Möglichkeiten und können konkrete Angebote schließlich wesentlich besser einschätzen.
- Zinsen – die Bauzinsen ziehen seit einiger Zeit wieder an, liegen aber weiterhin auf einem recht niedrigen Niveau. Da die Finanzierungssumme jedoch hoch ist, kommt es schon auf halbe Prozentpunkte an. Zinsen sollten somit besonders sorgfältig verglichen werden. Oft können kleinste Differenzen über die Laufzeit hinweg für Einsparungen oder Mehrkosten im fünfstelligen Bereich sorgen.
- Zinsbindung – umso niedriger der Zinssatz, desto länger die Zinsbindung. Dieser Grundsatz trifft stets zu, denn während der Bindungsphase kann die Bank den Zinssatz nicht anheben. Der Kunde hat nach zehn Jahren übrigens stets ein Sonderkündigungsrecht und kann den Kreditvertrag kündigen.
- Tilgung – die Tilgung der Kreditsumme ist unheimlich wichtig. Schon anfangs empfehlen Experten Tilgungsraten von mindestens zwei Prozent, wobei höhere Tilgungen stets besser sind. Das Problem mit einer niedrigen Anfangstilgung ist, dass bei Immobilienkrediten zuerst die Zinsen bezahlt werden. Bei niedrigen Tilgungsquoten baut der Kreditnehmer die aufgenommene Summe kaum ab, was sich extrem nachteilig auf Anschlussfinanzierungen auswirkt, da die abzulösende Summe kaum geringer geworden ist, die Zinsen der Anschlussfinanzierung hingegen deutlich höher sind.
- Sondertilgungen – die Baufinanzierung sollte es erlauben, jährlich mindestens eine größere Sondertilgung kostenfrei einzubringen.
Ein möglichst hohes Eigenkapital ist bei der Immobilienfinanzierung zugleich vergünstigend, da eine niedrigere Kreditsumme aufgenommen wird. grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kreditsumme durch Eigenleistungen am Bau zu reduzieren, da diese als zusätzliches Eigenkapital angesetzt werden können. Bei Fachleuten ist eine Anrechnung von bis zu fünfzig Prozent möglich. Diese Option der Eigenleistung darf allerdings nicht leichtfertig gewählt werden:
- Realistische Schätzung – Kreditnehmer sollten ihre eigenen Möglichkeiten sehr realistisch einschätzen und sich keinesfalls auf Freunde oder Bekannte verlassen. Die Praxis zeigt, dass anfangs der gesamte Freundeskreis mithilft, doch von Woche zu Woche kommen weniger Helfer.
- Erlaubte Arbeiten – bei der Baufinanzierung dürfen Laien nur eingeschränkte Arbeiten als Eigenleistungen anmelden. Tapezieren, Wände streichen, Böden verlegen, eventuell Außenarbeiten an der Terrasse – das sind die erlaubten Arbeiten. Es gilt: Laien dürfen nichts übernehmen, das der Substanz schaden oder Gefahren bieten könnte.
- Facharbeiten – wer natürlich selbst Handwerker ist oder entsprechende Fachleute im Bekanntenkreis hat, der darf auch weitere Arbeiten durchführen. Es ist allerdings stets ein Nachweis über die Qualifikation zu erbringen und das Gewerk darf auch nur seine eigenen Arbeiten durchführen. Ein Installateur darf also nicht nebenbei die Elektrik verlegen.
Auch wenn gespart werden soll, so hat sich jeder die Frage zu stellen, ob Eigenleistungen am lang ersehnten Eigenheim sinnvoll sind. Gerade Arbeiten, die nicht mal eben repariert werden können, gehören doch eher in die Hände von Profis. Das Fliesen verlegen ist durchaus leicht, doch der Ärger über ungerade Abstände oder nicht perfekt ebenmäßig verlegte Fliesen wird den Hausbesitzer noch Jahre begleiten. Bei anderen Arbeiten gilt schlichtweg, dass Fachfirmen versichert sind und bei Schäden oder mangelhaften Leistungen nachbessern müssen, gegebenenfalls sind sie sogar schadenersatzpflichtig. Natürlich ist auch nun Ärger im Spiel, aber wenigstens muss sich der Hauseigentümer nicht über sich selbst ärgern.
Grundsätzlich ist bei der Baufinanzierung sehr sorgfältige Planung angesagt. Nur so lassen sich die Kosten niedrig halten und böse Überraschungen in späteren Jahren vermeiden. Bildquelle: @ Clayton Robbins / Unsplash.com
Fazit – zum Immobilienkredit gehört einiges
Die Vergabe eines Immobilienkredits funktioniert sicher nicht, wie die eines Digital- oder Blitzkredites. Dafür steht zu viel im Raum und zu viele Unterlagen müssen auf Herz und Nieren geprüft werden. Viele Kreditinteressenten sind von den geforderten Unterlagen rund um das Haus überrascht, doch diese folgen grundsätzlich einem logischen Muster. Streng genommen gehört der Bank bis zur letzten Kreditrate das Haus, denn sie hat die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Aus diesem Grund muss der Kreditgeber wissen, um welche Form von Objekt es sich handelt und wie viel es wert ist. Nur so kann die Bank zu Beginn auch erkennen, ob eine Kreditvergabe auf solidem Fundament steht.
Bearbeitungsstand: 20.04.2022
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