Immobilien­finanzierung

Einfache Tipps für die Immobilien­finanzierung

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss dafür vielerorts tief in die Tasche greifen. In Zeiten hoher Mietpreise und gleich­zeitig niedriger Kredit­zinsen hegen deswegen immer mehr den Wunsch, Haus­besitzer zu werden. Doch wie kann ein solches Vorhaben finanziert werden?

Herausforderungen meistern

Wenn es um die Immobilien­finanzierung geht, warten viele Heraus­forderungen. Es gilt nicht nur, ein passendes Objekt oder Grundstück zu finden. Auch die Themen Modernisierung und Absicherung spielen eine Rolle. Dennoch ist der Hausbau auch heute noch lohnenswert. Einmal eine eigene Immobilie zu besitzen, wer träumt nicht davon?

Experten empfehlen immer wieder, nach einer günstigen und zugleich seriösen Bau­finanzierung Ausschau zu halten. So können Tausende Euro gespart werden. Kein Wunder, summiert sich die Kreditsumme durch eine lange Laufzeit doch relativ schnell. Zwei Punkte, die für eine günstige Bau­finanzierung besonders wichtig sind: das passende Konzept und niedrige Zinsen.

5 Tipps zur Immobilienfinanzierung

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Nachfolgend zeigen wir Ihnen 5 wertvolle Tipps, die Sie bei der Immobilien­finanzierung beherzigen sollten.

1. Eigenkapital ausloten

Bevor es an einen Zinsvergleich der Finanzierungsanbieter gehen kann, sollte das Eigen­kapital ausgelotet werden. Es ist ratsam, 10-20 % des Kaufpreises plus die Erwerbs­nebenkosten als Eigen­kapital mitzubringen. Je höher das Eigen­kapital ist, umso besser – schließlich verringert sich dadurch die Kreditsumme.

2. Erwerbsnebenkosten nicht vernachlässigen

Ein Punkt, dem bei der Immobilien­finanzierung oftmals zu wenig Bedeutung beigemessen wird, ist der der Erwerbs­nebenkosten. Je nach Region können diese unterschiedlich hoch ausfallen. So liegt der Satz in Hamburg bei rund 6,2 %, wovon 4,5 % auf die Grund­erwerbs­steuer und 1,7 % auf den Notar sowie den Grundbuch­eintrag entfallen. Hinzu kommt die Makler­provision inklusive Mehrwert­steuer, die je nach Region zwischen 3,5 und 7 % liegt.

3. Richtige Kalkulation der Darlehenssumme

Ob Fertighaus oder Massivhaus – damit das Vorhaben erfolgreich verläuft, ist eine solide Kalkulation erforderlich. Sowohl beim Kauf als auch beim Bau einer Immobilie muss deswegen im Vorfeld ermittelt werden, wie hoch der Kredit sein darf. Um auf den richtigen Wert zu kommen, werden die Lebens­haltungs­kosten von den Einnahmen abgezogen. Der nun übrig bleibende Betrag stellt das Finanzierungs­potenzial dar. Das 13. Gehalt und weitere Monats­gehälter sollten in der Kalkulation nicht berücksichtigt werden.So ergibt sich folgende Rechnung:Maximale Darlehens­summe = monatliches Finanzierungs­potenzial x 12 Monate x 100/Zinssatz + Tilgungs­satz

TIPP: Achten Sie darauf, dass die monatliche Belastung unter 40 % Ihres Netto­einkommens liegt.

4. Wohngeld und Rücklagen schmälern das Budget

Wer denkt, mit einer eigenen Immobilie kostenlos zu wohnen, der irrt. Zwar fällt die monatliche Miete weg, doch durch Mülle­ntsorgung, Verwaltungs­kosten und Ähnliches fällt Wohngeld an. Dies muss ebenso berücksichtigt werden wie die Schaffung einer Rücklage für Instand­setzungen. Bei Neubauten kann mit einer monatlichen Belastung von etwa 3-3,50 Euro pro Quadrat­meter gerechnet werden. Bei Altbauten sind es 3-4 Euro pro Quadrat­meter.

5. Staatliche Fördermöglichkeiten nutzen

In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, bei der Immobilien­finanzierung Zuschüsse vom Staat in Anspruch zu nehmen. In Hamburg gibt es etwa bei der Investitions- und Förderbank ein so genanntes „Familien­Start­Darlehen“. Hierbei handelt es sich um einen Kredit zu günstigen Konditionen. Ebenfalls eine Möglichkeit für Familien und Allein­erziehende mit Kindern ist das Bau­kinder­geld. Dieses kann beantragt werden, wenn das Jahres­einkommen den Betrag von 90.000 Euro bei einem Kind +15.000 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigt.

Quelle: DAWR/om

Bearbeitungsstand: 19.08.2019

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.