Dauer der Mietminderung

Wie lange dürfen Mieter die Miete mindern?

Abhängig von der Art, dem Umfang und der Intensität eines Mangels kann der Mieter einer Wohnung seine Miete in einer bestimmten Höhe mindern. Dieses Mietminderungsrecht steht ihm zu, da angesichts des Mangels die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt oder gar aufgehoben ist. Doch in welchem Zeitraum gilt dieses Recht?

Zeitraum des Mietminderungsrechts

Das Recht zur Mietminderung besteht solange, wie der Mangel an der Wohnung besteht. Beseitigt der Vermieter den Mangel (Bsp.: Reparatur der Heizung) oder erledigt er sich von allein (Bsp.: Baustelle) erlischt das Minderungsrecht. Ist daher etwa die Heizung im Winter für fünf Tage ausgefallen, so besteht das Minderungsrecht nur für diese fünf Tage (vgl. Wird eine Mietminderung tageweise oder monatsweise berechnet?).

Achtung: Ein unerheblicher Mangel gibt kein Recht zur Mietminderung

Schwierig kann es allerdings werden, wenn der Mangel nur zeitweise auftritt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Nachbar nur hin und wieder laut Musik hört (vgl. Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989, Az. 113 C 168/89 (9)). In solchen Fällen ist es ratsam ein Lärmprotokoll bzw. Mängelprotokoll anzufertigen, um die Intensität und den Umfang der Beeinträchtigungen zu dokumentieren. Liegt nämlich ein nur unerheblicher Mangel vor, besteht kein Recht zur Minderung.

Bearbeitungsstand: 04.03.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.