Beginn der Mietminderung

Ab welchem Zeitpunkt kann der Mieter die Miete mindern?

Wenn ein Mietmangel aufgetreten ist, dann stellt sich die Frage, ab wann ein Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern.

Mieter dürfen ab Auftreten des Mangels ihre Miete mindern. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verschulden hat. So kann etwa auch dann die Miete gemindert werden, wenn von einer benachbarten Baustelle eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht. Ebenso ist es nicht erforderlich eine Bestätigung oder Erlaubnis des Vermieters einzuholen oder das Minderungsrecht gerichtlich einzuklagen. Vielmehr tritt es bei Vorliegen eines Mangels automatisch kraft Gesetzes ein.

Mängelanzeige durch Mieter

Dennoch ist eine gewichtige Voraussetzung für das Minderungsrecht zu beachten. Der Vermieter muss über den Mangel informiert werden, so dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wird den Mangel zu beseitigen. Wird ihm diese Möglichkeit nicht eingeräumt, besteht auch kein Recht zur Minderung (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2009, Az. 9 S 206/08).

Die Pflicht zur Mängelanzeige durch den Mieter ist in § 536c Abs. 1 BGB geregelt. Danach muss der Mieter unverzüglich den Mangel anzeigen, das heißt ohne schuldhaftes zögern. Was darunter genau zu verstehen ist, richtet sich je nach Einzelfall. So kann es zulässig sein den Vermieter über einen Heizungsausfall erst in ein paar Monaten zu unterrichten, wenn dieser im Juni auftritt. Andererseits hat der Vermieter ein eigenes Interesse daran, über das Auftreten von Schimmel schnellst möglich informiert zu werden.

Ausnahmen der Mängelanzeige

Doch nicht immer ist es erforderlich den Mangel dem Vermieter anzuzeigen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter bzw. der von ihm beauftragte Hausmeister oder die Hausverwaltung den Mangel bereits kennen. Ein anderes Beispiel für eine Ausnahme der Anzeigepflicht liegt vor, wenn der Vermieter den Mangel gar nicht beseitigen kann.

Bearbeitungsstand: 04.03.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.