Vermieter-Spitzelei rechtfertigt Mietminderung und Kündigung

Bespitzelt der Vermieter seinen Mieter in dessen Wohnung, kann letzterer in krassen Fällen die Miete um 100 Prozent kürzen und auch eine Kündigung aussprechen.

Mieter haben ein Recht darauf, dass Sie in ihrer Wohnung nicht bespitzelt werden können. Verstößt der Vermieter gegen das Mieter-Recht auf Privatsphäre, so hat der Mieter Anspruch auf eine 100-prozentige Mietminderung und kann die Wohnung auch kündigen (Amtsgericht München, Urteil vom 19.10.2006, Az. 473 C 18682/06).

Verfärbungen des Bad-Spiegels

Im verhandelten Fall hatten mehrere Mieter Einzelzimmer in einer Wohnung angemietet, die gemeinsame Küche und das Bad konnten alle mitnutzen. Einer der Mieter entdeckte nach einiger Zeit seltsame Verfärbungen des Bad-Spiegels. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen so genannten venezianischen Spiegel handelte. Von einem für die Bewohner unzugänglichen Abstellraum aus konnte das gesamte Geschehen im Gemeinschaftsbad unbemerkt beobachtet werden. In diesem Raum entdeckte die Polizei sogar Hefte und Videos erotischen Inhalts.

Vermieter-Spitzelei rechtfertigt Mietminderung und Kündigung

Ein betroffener Mieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis und forderte seine bereits gezahlte Miete zu 100 Prozent zurück. Zu Recht, wie die Amtsrichter laut Immowelt.de entschieden. Der Mieter durfte die Wohnung wegen der massiven Eingriffe in seine Intimsphäre fristlos kündigen. Und auch die Mietminderung um 100 Prozent sei rechtens, argumentierten die Richter. Denn es könne dem Mieter unter den gegebenen Umständen nicht zugemutet werden, das Bad zu nutzen. Und ohne das Bad sei die Wohnung für den Kläger wertlos.

Bearbeitungsstand: 18.01.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.