Schnarchender Nachbar als Mietmangel?

Das Verhältnis zum Nachbarn mag noch so gut sein, schnarchen hören möchte man ihn nicht. Geschieht dies doch, ist das Aufkommen von Wut nahezu verständlich. Dennoch rechtfertigt nach einer Mitteilung der ARAG dieser Umstand weder eine fristlose Kündigung, noch eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

Empört reagierte ein Mieter einer sanierten Altbauwohnung genauso auf die Schnarchgeräusche aus der Wohnung unter ihnen und verlangte zudem von seinem Vermieter noch die Übernahme der Umzugskosten. Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst, wollte somit nicht auf sein Geld verzichten und erfuhr Unterstützung vom Amtsgericht Bonn (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.03.2010, Az. 6 C 598/08).

In einem Altbau sei die Schalldämmung nicht mit der eines Neubaus gleichzusetzen, dessen könnte man sich bewusst sein, wenn man in einen solchen zieht. Daher sind Geräusche von Nachbarn auch kein Grund zur Mietminderung. Der Vermieter muss die ausstehenden Erträge im Nachhinein erstattet bekommen.

Über Mietminderungsquoten bei Lärm informiert die DAWR Mietminderungstabelle (z.B. Kategorie: Baulärm, Kinderlärm, Verkehrslärm, Sexlärm etc.).

Bearbeitungsstand: 02.02.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.