Mietminderung wegen Rauch aus der Kneipe nebenan?

Zigarettenrauch ist für viele Menschen sehr unangenehm. Muss man Zigarettenrauch als Mieter hinnehmen?

Wenn in einer angrenzenden Kneipe beispielsweise zu Karneval viel geraucht wird, muss ein Mieter das unter Umständen aushalten. Dies gilt sogar, wenn die Kneipe neu eröffnet und der Qualm von der Terrasse der Kneipe direkt in die Wohnung zieht (Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2005, Az. 65 S 408/04).

Anders verhält es sich allerdings, wenn aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion der Wohnung oder der biophysikalischen Bauweise ständig Zigarrettenrauch aus der angrenzenden Kneipe in die Mietwohnung dringt. Das muss der Mieter laut ARAG nicht ertragen und kann sogar die Mietzahlungen um 10 bis 20 Prozent mindern (Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2005, Az. 65 S 408/04 und Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998, Az. 5 S 421/97).

Weitere Mietminderungsquoten bei Zigarettenrauch finden Sie in der DAWR Mietminderungstabelle Kategorie Zigarettenrauch.

Bearbeitungsstand: 11.01.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.