Frist
Mietminderung ohne Frist: Ist für die Mietminderung eine Fristsetzung erforderlich?
Was bei der Mietminderung zu beachten ist und wann dem Vermieter eine Frist gesetzt werden muss
In bestimmten Rechtsgebieten kann ein Vertragspartner erst mindern, wenn er eine Frist gesetzt hat. So muss z.B. der Käufer einer Sache, die einen Mangel hat, erst dem Verkäufer eine Frist setzen, in der dieser den Mangel beheben kann. Erst wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Viele fragen sich daher, ob ähnliches im Mietrecht gilt? Setzt das Recht zur Mietminderung voraus, dass man zuvor dem Vermieter eine Frist gesetzt hat?
Wer wegen eines Mietmangels die Miete mindern möchte, muss zuvor dem Vermieter keine Frist gesetzt haben. Bei der Mietminderung spielt die Frage der Frist bzw. Fristsetzung keine Rolle.
Anderes gilt allerdings, wenn man als Mieter Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen möchte oder zur Selbsthilfe greifen möchte!
Mietminderung erfordert keine Fristsetzung
Liegt ein erheblicher Mietmangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt (z.B. ausgefallene Heizung), dann kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser den Mangel beseitigt, also die Mietsache wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt. Beseitigt der Vermieter den Mietmangel nicht, dann kann der Mieter unabhängig von einer Fristsetzung die Miete mindern.
Ist die Mietminderung erst nach einer fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung erlaubt?
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (vgl. Das ABC der Mietminderung), tritt das Recht zur Mietminderung automatisch kraft Gesetzes ein ( § 536 BGB). Eine Fristsetzung wird im Gesetz nicht genannt und ist nicht erforderlich. Es kommt bei der Mietminderung auch nicht darauf an, ob der Vermieter den Mietmangel zu Verschulden hat oder nicht. Ebenso wenig setzt das Recht zur Mietminderung voraus, dass der Vermieter vergeblich versucht hat, den Mietmangel zu beseitigen. Ein fehlgeschlagener Mangelbeseitigungsversuch des Vermieters ist also keine Voraussetzung für eine Mietminderung. Der Mieter darf sofort mindern, er muss nicht abwarten, dass der Vermieter versucht hat, den Mietmangel zu beheben.
Aufforderung des Vermieters erforderlich?
Für die Mietminderung ist es nicht einmal erforderlich, dass der Mieter den Vermieter auffordert, den Mietmangel zu beheben.
Mietmangel dem Vermieter mitteilen
Auch wenn der Mieter dem Vermieter keine Frist setzen muss, um die Miete mindern zu dürfen, so muss er gleichwohl dem Vermieter den Mietmangel mitteilen. Geschieht dies nicht, ist der Mieter zu keiner Mietminderung berechtigt, § 536c BGB. Denn der Vermieter muss Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen. Das kann er jedoch nicht, wenn er den Mangel nicht kennt.
Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen
In jedem Fall raten wir Ihnen bei einer Mietminderung einen Rechtsanwalt zu fragen. Einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie z.B. im Deutschen Anwaltsregister.
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Bearbeitungsstand: 13.10.2014
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