Mieter muss dem Vermieter die Mangelbeseitigung zulassen

Lässt ein Mieter in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zu, kann er aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten. Das machte das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. März 2009 deutlich (Az.: 9 S 206/08), wie die ARGE Mietrecht und Immobilien mitteilt.

Nach einem Wasserschaden durch eine undichte Wasserleitung an der Baddecke in einer Mietwohnung ließ die Vermieterin die Decke aufreißen. Das Loch blieb, da der Mieter danach den Zutritt zur Wohnung verweigerte. Einmal forderte er, dass sein Anspruch auf Ersatz der durch das Wasser verursachten weiteren Schäden erfüllt, dann, dass zunächst die reparierte Wasserleitung fotografisch festgehalten werden müsse. Der Mieter minderte die Miete um 50 Prozent und begründete dies mit dem Loch.

Hoher Mietrückstand

Als der Mietrückstand das neunfache der monatlichen Miete betrug, kündigte die Vermieterin dem Mann fristlos. Ihre Räumungs- und Zahlungsklage war in beiden Instanzen erfolgreich. Der Mieter habe keinen Anspruch auf Mietminderung. In der Tat befände sich das Bad in einem mangelhaften Zustand, doch das habe der Mieter zu verantworten: Bis heute habe er die Reparatur, die Schließung des Loches, verhindert. Gegen seinen Willen habe die Vermieterin den Mangel nicht beseitigen können.

Mitwirkungspflicht des Mieters

Vergleichen Sie hierzu auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Münster (Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007, Az. 3 C 4552/06) zur Mitwirkungspflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung.

Bearbeitungsstand: 21.01.2014

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.
 
alle anderen
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?

Finden Sie eine Anwältin oder Anwalt aus Ihrer Region in Deutschlands großer Anwaltssuche.

 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?

Finden Sie eine Anwältin oder Anwalt aus Ihrer Region in Deutschlands großer Anwaltssuche.

Hier finden Sie verschiedene Links, die Sie interessieren könnten ...

Urteile bei
kostenlose-urteile.de

Das Portal kostenlose-urteile.de veröffentlicht täglich neue Gerichtsentsscheidungen aus mehr als 100 Rechtsgebieten, z.B.:

 

Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.