Unerheblicher Mietmangel

Kann auch bei einem kleinen oder unerheblichen Mietmangel die Miete gemindert werden?

Während der Mietzeit muss der Vermieter die vermietete Sache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, so dass der Mieter die Wohnung vertragsgemäß gebrauchen kann. Hat die Mietsache einen Mangel, dann kann der Mieter die Miete mindern. Aber hat der Mieter bei jedem Mietmangel ein Minderungsrecht? Was gilt, wenn ein nur unerheblicher Mietmangel vorliegt?

Der Vermieter schuldet dem Mieter während der Mietzeit gemäß § 535 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und hat sie in diesem Zustand zu erhalten. Entsteht ein Mangel an der Mietsache, der deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, so darf der Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB die Miete mindern.

Nicht wegen jeder Kleinigkeit mindern

Allerdings berechtigt nicht jede Kleinigkeit den Mieter zu einer Mietminderung. Es muss sich um einen Mangel handeln, der die Tauglichkeit (oder den Gebrauchswert) der Mietsache erheblich mindert - also nicht unerheblich ist.

Wann ist ein Mietmangel unerheblich?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Mangel insbesondere dann als unerheblich anzusehen, wenn er leicht erkennbar, schnell behebbar und mit geringen Kosten zu beseitigen ist. In diesem Fall verstieße eine Mietminderung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 30.06.2004, Az.: XII ZR 251/02).

Gibt es Beispiele dafür, wann ein Mietmangel unerheblich ist?

Ja, die Rechtsprechung hat in folgenden Fällen einen nur unerheblichen Mietmangel angenommen:

Bei kleineren Mängeln, die sich nicht auf die Nutzung auswirken, darf die Miete also nicht gemindert werden.

Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen

In jedem Fall raten wir Ihnen bei einer Mietminderung einen Rechtsanwalt zu fragen. Einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe finden Sie im Deutschen Anwaltsregister

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Bearbeitungsstand: 20.10.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.