Fehler bei Mietminderung kann zur Kündigung führen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen VIII ZR 330/09 sollten Mieter gut aufpassen, wenn Sie eine Mietminderung durchführen.

„Fehler bei der Mietminderung oder bei der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts können sich für Mieter bitter rächen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 330/09). „Ich rate allen Mietern, Rechtsrat beim örtlichen Mieterverein einzuholen, bevor die Miete gekürzt oder die Mietzahlung gar eingestellt wird.“

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter wegen großflächigem Schimmelbefall in der Wohnung die iete monatelang überhaupt nicht gezahlt. Erst als der Vermieter ihnen fristlos kündigte, informierten Sie ihn über die Schimmelpilzbildung in der Wohnung. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass die Vermieterkündigung berechtigt war. Sowohl die Mietminderung als auch die Zurückbehaltung der Miete waren dagegen unzulässig. Die Mieter hätten den Vermieter vorher über die Mängel der Mietsache informieren müssen.

Siebenkotten: „Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, Schimmelpilzbildung oder sonstige Mängel müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Der Vermieter muss am besten schriftlich informiert werden. Erst dann ist der Mieter berechtigt, weitere Rechte, wie Mietminderung, Zurückbehaltung usw., geltend zu machen.“

Über Mietminderungsqouten bei Schimmel informiert die DAWR Mietminderungstabelle - Kategorie Schimmel

Bearbeitungsstand: 04.01.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.