Kündigung
Darf der Vermieter kündigen, wenn man eine Mietminderung ausspricht?
Es gibt Vermieter, die nach einer Mietminderung durch den Mieter, diesem die fristlose oder ordentliche Kündigung schicken. Doch ist dies zulässig? Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter einen Mietvertrag kündigen, nur weil der Mieter die Miete mindert und nicht mehr die vollständige Miete zahlt?
Als Mieter darf man die Miete mindern, wenn ein erheblicher Mietmangel vorliegt und es keinen Grund für einen Ausschluss der Mietminderung gibt (vgl. dazu das ABC der Mietminderung).
Schnell können dabei auch erhebliche Beträge zusammen kommen. Bei ganz erheblichen Mietmängeln kann sogar eine Mietminderung von 100 % in Betracht kommen, so dass man als Mieter quasi gar keine Miete mehr zahlen muss.
Wer berechtigt die Miete mindert, muss keine Kündigung durch den Vermieter befürchten bzw. sollte der Vermieter eine Kündigung aussprechen, dann ist diese rechtlich unberechtigt. Der Vermieter muss eine berechtigte Mietminderung akzeptieren und kann diese nicht als Kündigungsgrund heranziehen.
Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter möglich
Allerdings gibt es auch Konstellationen, die den Vermieter sehr wohl berechtigen, eine Kündigung auszusprechen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Mieter den Minderungsbetrag „schuldhaft“ zu hoch angesetzt hat. Schuldhaft heißt, dass der Mieter fahrlässig oder sogar vorsätzlich einen geringen Mangel zu hoch eingestuft und den Minderungsbetrag deshalb zu hoch angesetzt hat.
Ein solcher Fall wäre gegeben, wenn der Mieter wegen eines nur ganz unbedeutenden Problems in seiner Wohnung die Miete stark mindert. Kommt der Mieter dann mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, ist der Vermieter berechtigt, eine Kündigung auszusprechen.
Handelt es sich aber um einen Mangel, der durchaus zu einer Mietminderung berechtigt und setzt der Mieter die Mietminderung maßvoll an, in dem er sich z.B. an früher ergangenen Gerichtsurteilen zur Mietminderung orientiert, so kann der Vermieter keinesfalls kündigen (vgl. zur Höhe der Mietminderung von A bis Z sortiert). Der Vermieter darf dann also auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt.
Geld zurücklegen
Wer als Mieter eine Mietminderung durchführt, sollte das eingesparte Geld nicht gleich wieder ausgeben. Sinnvoll ist es, wenn man die eingesparte Miete zunächst zur Seite legt. Es ist nämlich denkbar, dass es wegen der Mietminderung zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter kommt. Es könnte dann sein, dass man nachträglich die Miete teils nachzahlen muss, weil z.B. die Mietminderung zu hoch angesetzt worden war.
Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen
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Bearbeitungsstand: 19.11.2014
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