Katze

Ärger mit der Nachbarskatze

Mieter hat gegenüber Vermieter Anspruch auf Vermeidung der Katzenbelästigung

Es stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung dar, wenn ein Mieter wiederholt unerwünschten Besuch von der Katze des Nachbarn erhält. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden (Urteil vom 19.06.2014, Az. 26 C 492/13).

KatzeQuelle: mietminderungstabelle.de (ra-online GmbH)

Das Urteilsportal kostenlose-urteile.de berichtet von einem Fall, in welchem Mieter einer Erdgeschosswohnung ihre Miete minderten, da es wiederholt zu unerwünschten Besuchen der Katze einer Mitmieterin kam.

Nachbarskatze darf Mieter nicht in der Wohnung belästigen

Das Amtsgericht Potsdam entschied, dass die Mieter einen Anspruch haben, dass der Vermieter auf die Katzenhalterin einwirkt und sie gegebenenfalls nach § 541 BGB auf Unterlassung in Anspruch nimmt, um eine weitere Belästigung zu vermeiden. Denn durch den Katzenbesuch seien die Mieter in ihrer Wohnnutzung erheblich beeinträchtigt. So gehöre es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung Fenster und Terrassentüren zum Beispiel zum Lüften öffnen zu können, ohne mit dem Eindringen einer Katze rechnen zu müssen.

Recht zur Mietminderung in Höhe von 10 %

Darüber hinaus hielt das Amtsgericht eine Mietminderung von 10 % für angemessen und ausreichend.

Gerichtsentscheidung: Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 19.06.2014, Az. 26 C 492/13

Liste von Urteilen zur Mietminderung bei Ärger mit Katzen

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Bearbeitungsstand: 20.08.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.