Mietminderung auf die Kaltmiete oder die Warmmiete?

Es stellt sich die Frage, ob eine Mietminderung von der Nettomiete oder der Bruttomiete ausgehend berechnet wird?

Diese Frage hat mittlerweile der Bundesgerichtshof entschieden.

Gemindert wird die Bruttomiete

Bemessungsgrundlage der Mietminderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03). Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz in einer weiteren Entscheidung nochmals bestätigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 347/04).

Bearbeitungsstand: 01.02.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.