Heizungsanlage
Heizung für Vermieter: Alles über Technik, Kosten und Mietpreise
Eine funktionierende Heizungsanlage gehört zu den essentiellen Einbauten eines jeden Mietshauses. Doch gerade weil hier auch ein bedeutender Kostenfaktor für beide Parteien besteht, ist es wichtig, sich als angehender Vermieter oder vor einer Modernisierung genaue Gedanken darüber zu machen, welche Heizungsform am besten geeignet ist und auch, ob und wie diese Kosten auf die Mieter übertragen werden können.
Ein Wissens-Grundgerüst
Dabei soll zu Anfang ein heizungsbedingter Aufbaukurs stehen, der die wichtigsten Eckpunkte in einem Kapitel zusammenfasst, beginnend mit Modernisierungen.
Modernisierung 29 Jahre und nicht Älter
Alte Heizungen müssen vom Vermieter getauscht werden, alte Heizkörper jedoch nur, wenn sie nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.Quelle: fotolia.com © antiksu
Der Ausstoß von Kohlendioxyd ist den Regierenden in Deutschland ein Dorn im Auge. Einer der Hauptverursacher sind alte Heizungsanlagen. Hier gilt, je älter desto schlechter. Vermietern sei daher dringend ein Blick in die Heizungsunterlagen angeraten, denn alles, was vor 1987 eingebaut wurde, muss in diesem Jahr getauscht werden.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn die Austauschpflicht gilt nur für:
- Heizungen mit handelsüblichen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
- Heizungen ohne Brennwertsysteme bzw. Niedrigtemperatur-Lösungen
- Heizungen mit einer Nennleistung <4 bzw. >400 Kilowatt
Dabei gilt als Stichtag immer 30 Jahre, 2018 werden also alle 1988er Heizungen fällig usw. Für Vermieter, die nicht genau wissen, ob Ihre Heizung dazugehört, sei entweder ein Blick in die Protokolle des Schornsteinfegers empfohlen, oder gleich ein Ortstermin mit dem Fachmann.
Neubauten und Energiestandards
Grundsätzlich ähnlich und dennoch etwas einfacher sieht es bei Neubauten aus. Hier gelten aktuell die Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) beziehungsweise des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Die Gesetze selbst sind höchst komplex und werden immer wieder verändert bzw. ergänzt, die hier gemachten Erklärungen spiegeln dementsprechend nur eine Momentaufnahme (April 2017) wieder:
- Das EEWärmeG verlangt, dass alle Neubauten, deren Nutzfläche 50m² übersteigt, anteilig mit umweltfreundlichen Methoden beheizt und/oder gekühlt werden müssen. Als solche gelten unter anderem Pellets, Solarthermie, Wärmepumpen usw.
- Die EnEv schreibt eine Mindesteffizienz für Heizanlagen vor. Genauer gesagt darf der Jahresenergiebedarf nicht mehr als 40 % über dem eines Referenzgebäudes liegen.
Anzeigen und Kernwerte
Wichtig für Vermieter ist in diesem Zusammenhang auch das zur Verfügung zu stellende Informationsmaterial in Immobilienanzeigen bzw. für Interessierte. Hier schreibt die EnEv genau vor, welche Daten angegeben werden müssen:
- Energieausweis (bei Neubauten der nach der neuen Form)
- Art des Energieausweises
- Primärheizträger
- Energieeffizienzklasse
- Endenergieverbrauchswert des Gebäudes
- Baujahr
Wer gegen diese Pflicht verstößt, kann mit Bußgeldern belangt werden.
Vermieter sollten auf eine gesetzeskonforme Immobilienanzeige achten, um Bußgeldern vorzubeugen.
Dämmungen & Co.
Bei Dämmungen gelten darüber hinaus die üblichen Maßnahmen, das heißt die oberste Geschossdecke bzw. das Dach müssen bei Bestandsgebäuden entsprechend gedämmt werden. Fassadendämmungen müssen nur bei einer Komplettsanierung der Außenwand nachgerüstet werden.
So teuer Fassadendämmungen auch sind, in der Praxis sind sie eine Win-Win-Situation sowohl für die Mieter als auch den VermieterQuelle: fotolia.com © maho
Bei Neubauten existiert indes entgegen der landläufigen Ansicht keine generelle Pflicht zur Fassadendämmung. Die EnEv gibt lediglich Eckdaten wie den Transmissionswärmeverlust vor. Dieser kann allein durch die richtige Baustoffwahl erreicht werden – in der Praxis ist eine Dämmung allerdings meist die günstigere Alternative.
Die Dämmungspflicht gilt darüber hinaus auch für freiliegende Wasserleitungen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Die bisher genannten Leitlinien beziehen sich nur auf Heizungen, die primär zur Erwärmung der Wohnungen beitragen. Die Austauschpflicht gilt indes explizit nicht bei Kesseln, die nur zur Warmwasseraufbereitung dienen.
Darüber hinaus fallen auch solche Heizungen aus dem Raster, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern stehen, in denen maximal zwei Wohnparteien existieren, wovon eine vom Vermieter seit vor dem Stichtag 1. Februar 2002 bewohnt werden muss. Im Klartext also: Wer ein Zweifamilienhaus besitzt, darin schon vor 2002 wohnte und die andere Wohnung vermietet, muss derzeit (noch) nicht austauschen.
Rechtliche Pflicht zur Ankündigung
Grundlage der Heizungsmodernisierung ist die schriftliche Ankündigung bei den Mietern. Sie darf nicht kürzer als drei Monate vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Basis ist hier der ehemalige § 554 Absatz 3 des BGB, nun § 555c Art. 1 MietRÄndG.
Die Ankündigung muss dabei folgendes beinhalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- Beginn und voraussichtliche Dauer
- voraussichtliche Betriebskosten
- Mieterhöhungen
Duldungspflicht der Mieter
Das gleiche Gesetz schreibt überdies vor, dass Mieter solche Modernisierungsmaßnahmen Grundsätzlich zu dulden haben, sofern die Maßnahme im Interesse sowohl des Vermieters als auch der anderen Mieter im Haus liegt.
Möglichkeiten des Widerspruchs
Die Möglichkeit des Einspruchs ist deswegen auch vergleichsweise gering. Der Mieter muss binnen eines Monats nach der Ankündigung schriftlichen Widerspruch beim Vermieter einreichen und eine besondere Härte begründen. Als Härte gilt dabei nicht eine Mieterhöhung im erlaubten Rahmen.
Allerdings bleibt eine weitere Option. Durch die Ankündigung tritt für jeden betroffenen Mieter ein Sonderkündigungsrecht in Kraft, das eine Aufkündigung des Mietvertrages zum Ablauf des übernächsten Monats erlaubt, sofern die Kündigung im gleichen Monat beim Vermieter eingeht, in dem dieser die Ankündigung ausgesprochen hat.
Erlaubte Mieterhöhung wegen Modernisierung
Der Einbau einer neuen Heizung, auch wenn er aus staatlichem Zwang heraus geschieht, sowie die Installation von Dämmungen und anderen energetischen Maßnahmen stellen natürlich sowohl einen Kostenfaktor als auch eine Wertsteigerung dar. Aus diesem Grund dürfen die Kosten solcher Arbeiten auf die Mieter umgelegt werden. Und zwar maximal elf Prozent auf die Jahresmiete.
Allerdings dürfen es nur die reinen Kosten sein. Sollte der Vermieter Fördergelder bezogen haben, so dürfen diese nicht mit in die Mietsteigerung eingerechnet werden.
Staatliche Fördergelder
Insbesondere unter der Prämisse, dass Heizungen und Co. teure Anschaffungen sind, gibt es diverse Förderungsmöglichkeiten, die Vermieter in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise die bekannten KfW-Fördermittel sowie die Förderungen des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle.
Technisches was, wann, wo?
Auch wenn eine warmwasserlose Wohnung schmerzt: Ist der Heizungs-Pflichtaustausch schuld, müssen Mieter den Zustand bis zu drei Monate akzeptieren. Quelle: fotolia.com © Lars Zahner
Egal welche Heizungsform installiert werden soll, für den Vermieter gilt es, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um den Frust bei den Mietern sowie die Ausfallzeiten zu kompensieren.
Ob der Tatsache, dass Mieter ein Recht darauf haben, zwischen dem 1. Oktober und dem 1. April durchgängig warme Räume zu haben, empfiehlt es sich, den Umbautermin außerhalb dieser Periode anzusetzen. Je nach Größe der Heizungsanlage kann man zwischen einem und fünf Tagen einplanen, an denen die Heizung ausfallen wird.
Ausfälle kompensieren
Mieter haben ein Recht darauf, rund um die Uhr warmes Wasser zur Verfügung zu haben. Durch den Umbau der Heizung können dementsprechend Ausfallzeiten entstehen, die u.U. eine (geringfügige) Mietminderung rechtfertigen. Unter Umständen deshalb, weil die derzeitige Gesetzgebung dem Mieter aufbürdet, energetische Modernisierungsarbeiten für maximal drei Monate ertragen zu müssen, bevor eine Mietminderung möglich ist. Im Klartext also gibt es keine Rechtsgrundlage, die Miete zu kürzen, weil wegen des Einbaus der Heizung zwei Tage kein warmes Wasser vorhanden ist.
Erdgas bietet die höchste Heizleistung.
Gasheizung
Die Gasheizung ist, was die Verbreitung anbelangt, die meistgenutzte Heizungsform Deutschlands. Und als solche wird sie auch für die meisten Austauschprogramme in Betracht kommen.
Technischer Überblick
Gasheizungen nutzen das in der Regel per Gasleitungsnetz ins Haus kommende Erdgas zur Erzeugung von Wärme. Dabei wird ein Wasser(kreislauf) erhitzt, der anschließend zur Versorgung der Heizkörper bzw. der Warmwasserversorgung umgepumpt wird.
Bei heutigen Geräten ist Brennwerttechnik Standard. Das bedeutet, es wird also nicht nur die direkte Hitze der Gasflamme selbst (der Heizwert) zur Erwärmung von Wasser herangezogen, sondern auch der sogenannte Brennwert. Das ist ein Wert, der dadurch entsteht dass die Abgase ihre Wärme ebenfalls an ein Medium abgeben und somit gekühlt werden.
Auf gut Deutsch nutzt also eine Brennwertheizung jegliche Wärme, die aus der Gasverbrennung entsteht bis dahin, dass die Abgase durch einen Wärmetauscher geleitet werden.
Anschaffungskosten
Aufgrund der hohen Verbreitung liegen Gasheizungen preislich im unteren Bereich. Hier muss man bei Austausch der kompletten Anlage mit Kosten im Bereich von 10000 Euro rechnen.
Betriebskosten
Der Unterhaltspreis der Gasheizung steht und fällt mit dem stetig schwankenden Kurs des Gaspreises. Verkompliziert wird dies noch dadurch, dass die Einzelpositionen, die diesen schlussendlich konstituieren, noch durch Steuern erweitert werden. In der Praxis sieht es so aus:
- Ca. 50 % für den Gasanbieter
- Etwa 25 % für Steuern (Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Förderabgaben etc.)
- Bis zu 25 % für den Netzbetreiber
Daraus entsteht ein Gaspreis, der sich derzeit bei etwa 7 Cent pro Kilowattstunde (kW/h) je nach Verbrauch bewegt. Durch die vergleichsweise robuste Technik fallen aber praktisch keine weiteren Betriebsausgaben jenseits der Wartung an.
Vor-und Nachteile
Der größte Vorteil der Gasheizung ist der Anschaffungspreis sowie das gut ausgebaute Versorgungsnetz. Nachteilig ist indes, dass die Preisgestaltung kaum kontrollierbar ist und nur durch Anbietervergleiche gestaltet werden kann. Obendrein ist die Versorgung extern. Fällt aus irgendeinem Grund die Gasversorgung aus, gibt es keine Vorräte im Haus.
Ölheizung
Auch wenn die Ölheizung einst sehr beliebt war, hat sie heutzutage einen eher schlechten Ruf. Allerdings ist der nicht unbedingt berechtigt.
Technischer Überblick
Was die technische Funktionsweise anbelangt, unterscheiden sich Ölheizungen kaum von ihren gasbetriebenen Verwandten, weshalb darauf an dieser Stelle nicht nochmals eingegangen wird. Was die Ölheizung jedoch sowohl als Vor- als auch Nachteil abhebt, ist die Notwendigkeit der Brennstoff-Vorratshaltung. Völlig wertungsfrei ist ein entsprechender Raum in der Nähe der Heizung zwingend vonnöten.
Anschaffungs-Kosten
Auch von den reinen Anschaffungskosten für die Heizanlage selbst ähnelt die Öl- der Gasheizung, das bedeutet also, dass man für ein Mehrparteienhaus mit fünfstelligen Beträgen rechnen muss. Was die Anschaffungskosten allerdings abhebt ist der Tank, für den man je nach Größe mit ähnlichen Summen rechnen muss. Bei einwandigen Tanks ist zudem eine Auffangwanne Pflicht.
Betriebskosten
Was den Betrieb einer Ölheizung vergleichsweise teuer macht, ist nicht einmal der Heizölpreis selbst, der derzeit bei rund 60 Euro pro 100 Liter liegt. Es ist viel mehr die Tatsache, dass der Ölpreis wesentlich stärker schwankt als der Gaspreis in Verbindung damit, dass mittlerweile Prüfpflichten für die Tanks existieren.
Vor-und Nachteile
Und daraus ergeben sich diverse Öl-Eigenheiten. Preislich ist die Vorratshaltung ein Vorteil, denn das Öl kann dann gekauft werden, wenn es billig ist – im Vergleich zum Gas, das ja immer fließen muss. Auch der volle Öltank an sich stellt einen Vorteil bei der Versorgungssicherheit dar. Es bleibt aber der Nachteil, dass Öl in der Zukunft eher stärker und schneller teurer werden wird als Gas.
Solarthermie
Lebten wir in einem südlicheren Land, wäre Solarthermie eine perfekte Heizung. So aber ist sie selbst in den sonnigsten Gegenden Deutschlands meist nur ein energiesparender Zusatz.
Technischer Überblick
Solarthermie nutzt die Einstrahlung der Sonne, um damit ein Medium zu erwärmen. In der Praxis sind das Dachkollektoren, die von Röhren durchzogen werden, in denen ein frostsicheres Wasser-Glykol-Gemisch elektrisch umgepumpt wird. Diese Wärme wird dann an den Heizungskreislauf abgegeben und somit im Haus verteilt.
Entgegen der landläufigen Denkweise funktionieren diese Anlagen aber nicht nur bei wolkenlosem Sommerhimmel, sondern auch bei Wolkenbedeckung, da selbst dann immer noch viel Strahlungswärme der Sonne auftrifft. In besonders gut gedämmten Gebäuden können die Kollektoren auch an klaren Wintertagen noch genug Wärme sammeln, um das Haus zu heizen.
Anschaffungs-Kosten
Im Gegensatz zu allen anderen Heizungsformen berechnen sich Solarthermie-Anlagen nicht nach Kilowattstunden, sondern Anzahl, Bauform und Größe der Kollektoren:
- Vakuum-Röhrenkollektoren sind hocheffizient und kosten pro Quadratmeter etwa 750 Euro
- Flachkollektoren haben eine um rund 30 % geringere Effizienz, kosten dafür pro Quadratmeter aber auch nur etwa 250 Euro
Allerdings muss in die Anschaffung auch noch ein etwaiger Dachumbau mit einberechnet werden. Kollektoren sind schwer, das kann u.U. Dachstühle überfordern, sodass auch hier ein Neubau erforderlich wird. Deshalb kann ein vernünftiger Anschaffungspreis nur für den Einzelfall und nach Rücksprache mit einem Statiker entschieden werden.
Betriebskosten
Dafür ist Solarthermie jedoch bei den Betriebskosten unschlagbar. Denn wo kein Brennstoff verwendet wird, entstehen auch keine Kosten. Die einzige Summe, die regelmäßig anfällt, ist die Stromversorgung der Pumpanlage, die selbst bei großen Gebäuden keine 100 Euro pro Jahr beträgt. Hinzu kommen regelmäßige Reinigungen, um die Effizienz zu erhöhen.
Vor-und Nachteile
Der größte Vorteil der Solarthermie ist, dass je nach Umfang und Bauweise der Energieverbrauch eines Hauses um bis zu 70 % reduziert werden kann und die Anlagen, weil weitgehend wartungsfrei, einige Jahrzehnte überdauern können, ohne dass man gesetzgeberische Einschränkungen befürchten muss. Nachteilig ist indes ein krasses Nord-Süd-Gefälle bei der Effizienz, die zusätzlich durch Abschattung weiter reduziert wird.
Holz-Zentralheizung
Ob mit Scheiten oder Hackschnitzeln, Holz-Heizungen bekommen in den vergangenen Jahren wieder Wind unter die Flügel – haben für Vermieter allerdings große Einschränkungen.
Technischer Überblick
In Holz-Zentralheizungen brennt der namensgebende Brennstoff nicht so wie man es aus einem Kamin kennt. Das Brennmaterial schwelt eher darin über einige Tage und gibt unterdessen laufend Wärme an das Brennwertsystem ab, das im Übrigen ähnlich wie bei Gas- und Ölheizungen funktioniert. Der große Unterschied besteht darin, dass das Holz zwar vorrätig gehalten werden muss, es zumindest bei Holzscheitheizungen aber erforderlich ist, den Kessel in regelmäßigen, kurzen Abständen manuell zu beschicken.
Aus diesem Grund eignen sich solche Systeme primär eher für kleinere Mietshäuser – auch, weil Scheitholz viel Platz einnimmt und oft genug noch manuell auf die entsprechenden Maße gebracht werden muss. Anders sieht es bei Hackschnitzelheizungen aus. Deren Brennstoff wird verwendungsgerecht angeliefert und kann über ein automatisiertes Förderungssystem in den Kessel transportiert werden.
Anschaffungskosten
Die Bauweise bestimmt den Anschaffungspreis ebenso wie die Systemleistung. Generell kann man bei Scheitholzheizungen im 50kW-Bereich von Anschaffungspreisen von Preisen über 13000 Euro ausgehen. Für Hackschnitzelsysteme wird auch leicht der Gegenwert eines Neuwagens fällig. Das große Problem für Vermieter ist indes die Tatsache, dass es am Markt nur sehr wenige Systeme für wirklich große Mietshäuser gibt, die hunderte Kilowatt an Kesselleistung benötigen.
Betriebskosten
Bei Holz-Zentralheizungen steht und fällt alles mit der Verfügbarkeit des Brennstoffs. Sprich, Vermieter in einer waldreichen Region Deutschlands werden nicht nur eine größere Händlerauswahl haben, sondern auch generell niedrigere Preise. Der Hackschnitzelpreis etwa liegt seit Jahren konstant um 30 Euro pro MW/h (zum Vergleich: Erdgas kostet zirka 70 Euro pro MW/h). Allerdings eben nur dort, wo das Material verfügbar ist. Zudem sind Heizwert und Preis des Brennholzes direkt an die Baumart geknüpft, sodass hier ausgiebiges Vergleichen Grundvoraussetzung vor der Kaufentscheidung sein sollte.
Vor-und Nachteile
Für kleinere Vermietungsobjekte in ländlichen Gegenden können Holz-Zentralheizungen ob der billigen Brennstoffversorgung tatsächlich sehr vorteilhaft sein. Der Nachteil der Scheitheizung ist indes die manuelle Arbeit – und beide Systeme benötigen regelmäßige Entleerung der Asche. Je nach Umfang der Anlage kann hier einiges zusammenkommen.
Der größte Nachteil ist indes, dass sich das Holzprinzip praktisch nur auf kleinere Gebäude mit wenigen Wohneinheiten erstreckt und sich die preislichen Vorteile ins Negative verkehren, sobald ein urbanes Umfeld das Vorhandensein einer umfangreichen Holzversorgung ausschließt.
Pellet-Systeme
Pellets sind seit Jahren der „lachende Dritte“ zwischen klassischen Öl- und Gasheizungen einer- und Holzheizungen andererseits.
Technischer Überblick
Funktionell könnte man Pelletheizungen als Mix aus Holz- und Ölheizung betrachten. Pellets sind kleine, zylinderförmige Presslinge aus allem, was bei der Holzproduktion an Abfall anfällt. Das macht sie allein von einem Umweltstandpunkt zum doppelten Sieger, weil nicht nur der schnell nachwachsende Rohstoff Holz Verwendung findet, sondern seine Abfälle.
Diese Pellets werden per Tankwagen ganz ähnlich wie Öl in einen Lagerraum gepumpt und von dort in ähnlicher Form an den Kessel weitertransportiert, wo sie im Rahmen von Brennwerttechnik verbrannt werden. Weil sowieso Lagerräume benötigt werden, ist diese Lösung vor allem für solche Gebäude interessant, die bis dato mit Öl beheizt wurden – nach Abbau des Tanks kann der Raum unter Einbehaltung der Pellet-Lagerempfehlungen, problemlos weiterverwendet werden.
Anschaffungskosten
Pelletheizungen liegen preislich etwas oberhalb von Ölheizungen. Mit Preisen um 13-14000 Euro ist also selbst für kleinere Häuser zu rechnen, wobei die Anschaffungskosten mit der Größe signifikant ansteigen.
Betriebskosten
Dafür sind allerdings die Unterhaltskosten moderat. Es gelten die gleichen saisonalen Einkaufsvorteile wie beim Öl. Derzeit beträgt der Preis um die 230 Euro pro Tonne. Allerdings gibt es weniger jahreszeitliche Schwankungen wie bei Scheiten und Hackschnitzeln. Zudem ist die Versorgungslage insgesamt besser.
Vor-und Nachteile
Pellets haben bis dato sehr wenige Nachteile. Der größte ist der, dass ihre Attraktivität ob der Vorteile stetig steigt. Noch ist der Rohstoffpreis seit Jahren stabil, dies kann sich durch die sukzessive Verbreitung des Systems aber nach oben verlagern, womit die Pellets preislich in den Gas-Bereich kämen.
Ein Vorteil ist indes abermals die Vorratshaltung sowie der Komfort, der sich abzüglich der manuellen Asche-Entleerung kaum von dem einer Ölheizung unterscheidet.
Wärmepumpe
Schaut man sich Deutschlands Neubauten an, so scheint es kein beliebteres Medium als die Wärmepumpe zu geben.
Technischer Überblick
Wärmepumpen gehen den umgekehrten Weg des Kühlschrank-Funktionsprinzips. Sie entzieht je nach Bauweise
- der Umgebungsluft
- dem Grundwasser
- dem Erdboden
Wärme und leitet sie über einen Wärmetauscher an einen Wasserkreislauf weiter, der wiederum die Heizkörper versorgt. Interessant ist das Prinzip nicht nur deswegen, sondern weil der zur Funktion notwendige Strom prinzipiell auch durch Photovoltaik (zumindest teilweise) zur Verfügung gestellt werden kann und die Heizleistung sich durch Einsatz von Solarthermie weiter steigern lässt.
Allerdings ist die Effizienz der Wärmepumpe direkt mit weiteren Dämmmaßnahmen verknüpft. Denn sie funktioniert umso wirtschaftlicher, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen dem Medium, dem die Wärme entzogen wird, und dem Haus ist.
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten von Wärmepumpen sind direkt an die Arbeitsweise gekoppelt. Für luftbasierende Geräte kann man bei Mehrparteienhäusern mit Preisen beginnend bei 10000 Euro rechnen. Bei den beiden anderen Funktionsweisen kommen teilweise gravierende einmalige Kosten hinzu, etwa für Erdreichbohrungen, die den Preis schnell in mittlere fünfstellige Bereiche und auch höher treiben können.
Abgefedert werden die Kosten aber unter Umständen durch Wärmepumpen-Förderungsmöglichkeiten der BAFA und der KfW.
Betriebskosten
Bei Wärmepumpen gilt die goldene Regel, dass das, was man bei der Anschaffung spart, an laufenden Kosten wieder ausgibt. So sind Luft-Wärmepumpen zwar die günstigste Alternative, haben aber auch den geringsten Wirkungsgrad und benötigen deshalb mehr Strom, der für ein Zweifamilienhaus bei etwa 2000 Euro per Anno liegt.
Vor-und Nachteile
Luft-Wärmepumpen können an praktisch jedem Gebäude installiert werden – das ist ein großer Vorteil. Für die beiden anderen Wirkprinzipien gilt jedoch, dass die Lage des Hauses den Ausschlag gibt, ob und wie diese installiert werden müssen. In Trinkwasserschutzgebieten beispielsweise können Bohrungen untersagt werden.
Der Vorteil ist jedoch, dass Wärmepumpen schon für sich alleine, insbesondere bei hocheffektiven Dämmungen, die Heizkosten für ein Mietshaus signifikant verringern können. Allerdings obliegt es dem Vermieter, eine Kosten/Nutzenrechnung aufzustellen, denn die Amortisationsdauer kann angesichts der Anschaffungskosten viele Jahre betragen.
Wissenswertes
Erst wenn die Durchschnittstemperatur von fünf Tagen nicht über 15°C liegt, haben Mieter Anspruch darauf, dass geheizt wirdQuelle: fotolia.com © drubig-photo
- Die Wohnraumtemperatur in Mietswohnungen muss mindestens 20°C betragen.
- Die Heizperiode wurde gerichtlich definiert als Phase, die frühestens am 1. September beginnt und bei der im Mittel von fünf aufeinanderfolgenden Tagen 15°C nicht überschritten werden
- Wird die Heizperiode im Mietvertrag festgelegt, muss sie zwingend vom Vermieter eingehalten werden
- Um Mietminderungen wegen zu geringer Temperaturen geltend machen zu können, sollte über mehrere Tage ein Heizprotokoll geführt werden, bei dem in Zimmermitte in 1m Höhe die Temperatur gemessen und mit Uhrzeit, Datum und Außentemperatur festgehalten wird.
- Vermieter sind nur verpflichtet, während der Heizperiode zwischen 6 und 23 Uhr die nötige Wärme zur Verfügung zu stellen. In der Nacht sind Absenkungen auf 18°C rechtens
Zusammenfassung und Fazit
Die Heizung kann für einen Vermieter Wohl und Wehe zugleich bedeuten. Wohl deshalb, weil sich durch ihre Erneuerungen ein teilweise enormes Einsparpotenzial bietet. Auch ob der Tatsache, dass neuere Geräte schlicht weniger Ausfallzeiten und somit Mieteinbußen bedeuten. Wehe deshalb, weil die Anschaffungskosten in jedem Fall eine große Ausgabe darstellen, die nur teilweise durch Mieterhöhungen abgefedert werden kann und teilweise Jahre zur Amortisierung benötigt und außerdem, weil immer das Damoklesschwert gesetzlicher Zwänge diese Ausgabe auch dann einfordern kann, wenn es finanziell nicht passt.
Bearbeitungsstand: 12.04.2017
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