Wissenswertes zum Thema Einzugsermächtigung

Lastschriftverfahren

Mietminderung bei Einzugsermächtigung – Lastschriftverfahren – durch den Vermieter

 BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternDer Vermieter oder die Hausverwaltung ziehen jeden Monat die Mieter per Lastschrift vom Konto des Mieters ein. Der Mieter hatte hierfür zuvor eine Einzugsermächtigung erteilt. Will der Mieter in diesem Fall die Miete mindern, steht er vor einem Problem. mehr ... »

 

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.