Mietminderung wegen Lärm

Lärm ist gleichbedeutend mit den Kategorien Krach, Lärmbelästigung und Ruhestörung.

Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit dem Thema Lärm:

Achtung: Die im Folgenden genannten Entscheidungen stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Wir raten Ihnen, die Entscheidungen aufzurufen und zu prüfen, inwieweit sie auf Ihren Fall anwendbar sind. Alle genannten Entscheidungen sind verlinkt und können nachgelesen werden. Eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, können unsere Angebote allerdings nicht ersetzen.

Die folgenden Urteile finden Sie auch in den Unterkategorien zum Thema Lärm:

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Bevor Sie ihre Miete mindern können, müssen Sie ihren Vermieter über den Mietmangel informieren.
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Vermeiden Sie Stolperfallen und Fehler bei der Mietminderung. Lesen Sie im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) den Artikel "10 wichtige Tipps zur Mietminderung".

 

 
 
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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.