Mietminderung auf Bruttomiete oder Nettomiete?

Welche Miete wir gemindert?

Es stellt sich die Frage, ob eine Mietminderung von der Nettomiete oder der Bruttomiete ausgehend berechnet wird. Diese Frage hat mittlerweile der Bundesgerichtshof entschieden. Bemessungsgrundlage der Mietminderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03). Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz in einer weiteren Entscheidung nochmals bestätigt (BGH, Urteil vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 347/04).


Lesen Sie hier wichtige Tipps und Voraussetzungen zur Mietminderung. Wann Sie die Miete mindern können.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite zur Mietminderung.

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Miete mindern leicht gemacht ...

Bevor Sie ihre Miete mindern können, müssen Sie ihren Vermieter über den Mietmangel informieren.
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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.