Mietminderung wegen Urinieren
Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit dem Thema Urinieren:
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Urin im Hauseingang ist ein Mietmangel,gibt aber kein Recht auf Mietminderung, allerdings hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht»
Gericht: Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012, Az. 7 C 90/12»
festgesetzte Mietminderung: 0%
Zeitschriftenfundstellen: GE 2012, 1703; IMR 2013, 243
weitere Kategorien: Hauseingang»; Urinpfützen»
Nebenkostenabrechnung
Vermeiden Sie Stolperfallen und Fehler bei der Mietminderung. Lesen Sie im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) den Artikel "10 wichtige Tipps zur Mietminderung".
Artikel für Mieter
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Das ABC der Mietminderung
Bevor Sie eine Mietminderung vornehmen, empfehlen wir Ihnen, sich über das Thema Mietminderung in unserem Fachartikel "Das ABC der Mietminderung" zu informieren. Lesen Sie auch unsere Fachbeiträge - die Tipps für Mieter.
10 Tipps
Mietminderung berechnen
Häufige Fehler
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