Mietminderung wegen Fußbdoden
Die folgenden Urteile beschäftigen sich mit dem Thema Fußbdoden:
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Aufgebrochenes Laminat aufgrund von Feuchtigkeit»
Gericht: Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 109 C 256/07»
festgesetzte Mietminderung: 20%
Zeitschriftenfundstelle: WuM 2008, 477
weitere Kategorien: Feuchtigkeit»; Laminat»; Nässeschäden»; Neubaufeuchtigkeit»; Schimmel»; Schimmelbefall»; Schimmelpilze»; Schwamm»
Nebenkostenabrechnung
Vermeiden Sie Stolperfallen und Fehler bei der Mietminderung. Lesen Sie im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) den Artikel "10 wichtige Tipps zur Mietminderung".
Artikel für Mieter
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Das ABC der Mietminderung
Bevor Sie eine Mietminderung vornehmen, empfehlen wir Ihnen, sich über das Thema Mietminderung in unserem Fachartikel "Das ABC der Mietminderung" zu informieren. Lesen Sie auch unsere Fachbeiträge - die Tipps für Mieter.
10 Tipps
Mietminderung berechnen
Häufige Fehler
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