Heizungs­anlage

Heizung für Vermieter: Alles über Technik, Kosten und Mietpreise

Eine funktionierende Heizungs­anlage gehört zu den essentiellen Einbauten eines jeden Mietshauses. Doch gerade weil hier auch ein bedeutender Kosten­faktor für beide Parteien besteht, ist es wichtig, sich als angehender Vermieter oder vor einer Modernisierung genaue Gedanken darüber zu machen, welche Heizungs­form am besten geeignet ist und auch, ob und wie diese Kosten auf die Mieter übertragen werden können.

Ein Wissens-Grundgerüst

Dabei soll zu Anfang ein heizungs­bedingter Aufbaukurs stehen, der die wichtigsten Eckpunkte in einem Kapitel zusammenfasst, beginnend mit Modernisierungen.

Modernisierung 29 Jahre und nicht Älter

Alte Heizungen müssen vom Vermieter getauscht werden, alte Heizkörper jedoch nur, wenn sie nicht mehr ordnungs­gemäß funktionieren.Quelle: fotolia.com © antiksu

Der Ausstoß von Kohlen­dioxyd ist den Regierenden in Deutschland ein Dorn im Auge. Einer der Haupt­verursacher sind alte Heizungs­anlagen. Hier gilt, je älter desto schlechter. Vermietern sei daher dringend ein Blick in die Heizungs­unterlagen angeraten, denn alles, was vor 1987 eingebaut wurde, muss in diesem Jahr getauscht werden.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn die Austausch­pflicht gilt nur für:

  • Heizungen mit handels­üblichen flüssigen oder gas­förmigen Brenn­stoffen
  • Heizungen ohne Brennwert­systeme bzw. Niedrig­temperatur-Lösungen
  • Heizungen mit einer Nenn­leistung <4 bzw. >400 Kilowatt

Dabei gilt als Stichtag immer 30 Jahre, 2018 werden also alle 1988er Heizungen fällig usw. Für Vermieter, die nicht genau wissen, ob Ihre Heizung dazugehört, sei entweder ein Blick in die Protokolle des Schorn­steinfegers empfohlen, oder gleich ein Ortstermin mit dem Fachmann.

Neubauten und Energiestandards

Grund­sätzlich ähnlich und dennoch etwas einfacher sieht es bei Neubauten aus. Hier gelten aktuell die Richtlinien der Energie­einspar­verordnung (EnEV ab 2016) beziehungs­weise des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Die Gesetze selbst sind höchst komplex und werden immer wieder verändert bzw. ergänzt, die hier gemachten Erklärungen spiegeln dementsprechend nur eine Moment­aufnahme (April 2017) wieder:

  • Das EEWärmeG verlangt, dass alle Neubauten, deren Nutzfläche 50m² übersteigt, anteilig mit umwelt­freundlichen Methoden beheizt und/oder gekühlt werden müssen. Als solche gelten unter anderem Pellets, Solar­thermie, Wärmep­umpen usw.
  • Die EnEv schreibt eine Mindest­effizienz für Heizanlagen vor. Genauer gesagt darf der Jahresen­ergiebedarf nicht mehr als 40 % über dem eines Referenz­gebäudes liegen.
Anzeigen und Kernwerte

Wichtig für Vermieter ist in diesem Zusammenhang auch das zur Verfügung zu stellende Informations­material in Immobilien­anzeigen bzw. für Interessierte. Hier schreibt die EnEv genau vor, welche Daten angegeben werden müssen:

  • Energie­ausweis (bei Neubauten der nach der neuen Form)
  • Art des Energie­ausweises
  • Primärh­eizträger
  • Energie­effizienz­klasse
  • Endenergie­verbrauchs­wert des Gebäudes
  • Baujahr

Wer gegen diese Pflicht verstößt, kann mit Bußgeldern belangt werden.

Vermieter sollten auf eine gesetzeskonforme Immobilienanzeige achten, um Bußgeldern vorzubeugen.

Dämmungen & Co.

Bei Dämmungen gelten darüber hinaus die üblichen Maßnahmen, das heißt die oberste Geschoss­decke bzw. das Dach müssen bei Bestands­gebäuden entsprechend gedämmt werden. Fassaden­dämmungen müssen nur bei einer Komplett­sanierung der Außenwand nachgerüstet werden.

So teuer Fassaden­dämmungen auch sind, in der Praxis sind sie eine Win-Win-Situation sowohl für die Mieter als auch den VermieterQuelle: fotolia.com © maho

Bei Neubauten existiert indes entgegen der landläufigen Ansicht keine generelle Pflicht zur Fassaden­dämmung. Die EnEv gibt lediglich Eckdaten wie den Transmissions­wärmev­erlust vor. Dieser kann allein durch die richtige Baustoff­wahl erreicht werden – in der Praxis ist eine Dämmung allerdings meist die günstigere Alternative.

Die Dämmungsp­flicht gilt darüber hinaus auch für freiliegende Wasser­leitungen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Die bisher genannten Leitlinien beziehen sich nur auf Heizungen, die primär zur Erwärmung der Wohnungen beitragen. Die Austausch­pflicht gilt indes explizit nicht bei Kesseln, die nur zur Warm­wasser­aufbereitung dienen.

Darüber hinaus fallen auch solche Heizungen aus dem Raster, die in Ein- oder Zwei­familien­häusern stehen, in denen maximal zwei Wohn­parteien existieren, wovon eine vom Vermieter seit vor dem Stichtag 1. Februar 2002 bewohnt werden muss. Im Klartext also: Wer ein Zwei­familien­haus besitzt, darin schon vor 2002 wohnte und die andere Wohnung vermietet, muss derzeit (noch) nicht austauschen.

Rechtliche Pflicht zur Ankündigung

Grundlage der Heizungs­modernisierung ist die schrift­liche Ankündigung bei den Mietern. Sie darf nicht kürzer als drei Monate vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Basis ist hier der ehemalige § 554 Absatz 3 des BGB, nun § 555c Art. 1 MietRÄndG.

Die Ankündigung muss dabei folgendes beinhalten:

  • Art und Umfang der Arbeiten
  • Beginn und voraus­sichtliche Dauer
  • voraus­sichtliche Betriebs­kosten
  • Mieterhöhungen
Duldungspflicht der Mieter

Das gleiche Gesetz schreibt überdies vor, dass Mieter solche Modernisierungs­maßnahmen Grund­sätzlich zu dulden haben, sofern die Maßnahme im Interesse sowohl des Vermieters als auch der anderen Mieter im Haus liegt.

Möglichkeiten des Widerspruchs

Die Möglichkeit des Einspruchs ist deswegen auch vergleichsweise gering. Der Mieter muss binnen eines Monats nach der Ankündigung schriftlichen Widerspruch beim Vermieter einreichen und eine besondere Härte begründen. Als Härte gilt dabei nicht eine Miet­erhöhung im erlaubten Rahmen.

Allerdings bleibt eine weitere Option. Durch die Ankündigung tritt für jeden betroffenen Mieter ein Sonder­kündigungsr­echt in Kraft, das eine Aufkündigung des Miet­vertrages zum Ablauf des übernächsten Monats erlaubt, sofern die Kündigung im gleichen Monat beim Vermieter eingeht, in dem dieser die Ankündigung ausgesprochen hat.

Erlaubte Mieterhöhung wegen Modernisierung

Der Einbau einer neuen Heizung, auch wenn er aus staatlichem Zwang heraus geschieht, sowie die Instal­lation von Dämmungen und anderen energetischen Maßnahmen stellen natürlich sowohl einen Kosten­faktor als auch eine Wert­steigerung dar. Aus diesem Grund dürfen die Kosten solcher Arbeiten auf die Mieter umgelegt werden. Und zwar maximal elf Prozent auf die Jahresmiete.

Allerdings dürfen es nur die reinen Kosten sein. Sollte der Vermieter Förderg­elder bezogen haben, so dürfen diese nicht mit in die Miet­steigerung eingerechnet werden.

Staatliche Fördergelder

Insbesondere unter der Prämisse, dass Heizungen und Co. teure Anschaffungen sind, gibt es diverse Förderungsm­öglichkeiten, die Vermieter in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispiels­weise die bekannten KfW-Förderm­ittel sowie die Förderungen des Bundesamtes für Ausfuhr­kontrolle.

Technisches was, wann, wo?

Auch wenn eine warmwasserlose Wohnung schmerzt: Ist der Heizungs-Pflicht­austausch schuld, müssen Mieter den Zustand bis zu drei Monate akzeptieren. Quelle: fotolia.com © Lars Zahner

Egal welche Heizungs­form installiert werden soll, für den Vermieter gilt es, entsprechende Vor­kehrungen zu treffen, um den Frust bei den Mietern sowie die Ausfall­zeiten zu kompensieren.

Ob der Tatsache, dass Mieter ein Recht darauf haben, zwischen dem 1. Oktober und dem 1. April durchgängig warme Räume zu haben, empfiehlt es sich, den Umbautermin außerhalb dieser Periode anzusetzen. Je nach Größe der Heizungs­anlage kann man zwischen einem und fünf Tagen einplanen, an denen die Heizung ausfallen wird.

Ausfälle kompensieren

Mieter haben ein Recht darauf, rund um die Uhr warmes Wasser zur Verfügung zu haben. Durch den Umbau der Heizung können dementsprechend Ausfall­zeiten entstehen, die u.U. eine (gering­fügige) Miet­minderung recht­fertigen. Unter Umständen deshalb, weil die derzeitige Gesetz­gebung dem Mieter aufbürdet, energetische Modernisierungs­arbeiten für maximal drei Monate ertragen zu müssen, bevor eine Miet­minderung möglich ist. Im Klartext also gibt es keine Rechts­grundlage, die Miete zu kürzen, weil wegen des Einbaus der Heizung zwei Tage kein warmes Wasser vorhanden ist.

Erdgas bietet die höchste Heizleistung.

Gasheizung

Die Gasheizung ist, was die Verbreitung anbelangt, die meistgenutzte Heizungs­form Deutschlands. Und als solche wird sie auch für die meisten Austausch­programme in Betracht kommen.

Technischer Überblick

Gas­heizungen nutzen das in der Regel per Gasleitungs­netz ins Haus kommende Erdgas zur Erzeugung von Wärme. Dabei wird ein Wasser(kreislauf) erhitzt, der anschließend zur Versorgung der Heizkörper bzw. der Warmwasser­versorgung umgepumpt wird.

Bei heutigen Geräten ist Brennwert­technik Standard. Das bedeutet, es wird also nicht nur die direkte Hitze der Gasflamme selbst (der Heizwert) zur Erwärmung von Wasser herangezogen, sondern auch der sogenannte Brennwert. Das ist ein Wert, der dadurch entsteht dass die Abgase ihre Wärme ebenfalls an ein Medium abgeben und somit gekühlt werden.

Auf gut Deutsch nutzt also eine Brennwert­heizung jegliche Wärme, die aus der Gas­verbrennung entsteht bis dahin, dass die Abgase durch einen Wärmet­auscher geleitet werden.

Anschaffungskosten

Aufgrund der hohen Verbreitung liegen Gas­heizungen preislich im unteren Bereich. Hier muss man bei Austausch der kompletten Anlage mit Kosten im Bereich von 10000 Euro rechnen.

Betriebskosten

Der Unterhalts­preis der Gasheizung steht und fällt mit dem stetig schwankenden Kurs des Gaspreises. Verkompliziert wird dies noch dadurch, dass die Einzel­positionen, die diesen schlussendlich konstituieren, noch durch Steuern erweitert werden. In der Praxis sieht es so aus:

  • Ca. 50 % für den Gasanbieter
  • Etwa 25 % für Steuern (Mehrwert­steuer, Erdgas­steuer, Fördera­bgaben etc.)
  • Bis zu 25 % für den Netz­betreiber

Daraus entsteht ein Gaspreis, der sich derzeit bei etwa 7 Cent pro Kilowatt­stunde (kW/h) je nach Verbrauch bewegt. Durch die vergleichsweise robuste Technik fallen aber praktisch keine weiteren Betriebs­ausgaben jenseits der Wartung an.

Vor-und Nachteile

Der größte Vorteil der Gasheizung ist der Anschaffungs­preis sowie das gut ausgebaute Versorgungs­netz. Nachteilig ist indes, dass die Preis­gestaltung kaum kontrollierbar ist und nur durch Anbieter­vergleiche gestaltet werden kann. Obendrein ist die Versorgung extern. Fällt aus irgendeinem Grund die Gas­versorgung aus, gibt es keine Vorräte im Haus.

Ölheizung

Auch wenn die Ölheizung einst sehr beliebt war, hat sie heutzutage einen eher schlechten Ruf. Allerdings ist der nicht unbedingt berechtigt.

Technischer Überblick

Was die technische Funktions­weise anbelangt, unter­scheiden sich Ölh­eizungen kaum von ihren gas­betriebenen Verwandten, weshalb darauf an dieser Stelle nicht nochmals eingegangen wird. Was die Ölheizung jedoch sowohl als Vor- als auch Nachteil abhebt, ist die Notwendigkeit der Brennstoff-Vorratshaltung. Völlig wertungsfrei ist ein ent­sprechender Raum in der Nähe der Heizung zwingend vonnöten.

Anschaffungs-Kosten

Auch von den reinen Anschaffungs­kosten für die Heizanlage selbst ähnelt die Öl- der Gasheizung, das bedeutet also, dass man für ein Mehr­parteien­haus mit fünfstelligen Beträgen rechnen muss. Was die Anschaffungs­kosten allerdings abhebt ist der Tank, für den man je nach Größe mit ähnlichen Summen rechnen muss. Bei einwandigen Tanks ist zudem eine Auffang­wanne Pflicht.

Betriebskosten

Was den Betrieb einer Ölheizung vergleichsweise teuer macht, ist nicht einmal der Heizölp­reis selbst, der derzeit bei rund 60 Euro pro 100 Liter liegt. Es ist viel mehr die Tatsache, dass der Ölpreis wesentlich stärker schwankt als der Gaspreis in Verbindung damit, dass mittlerweile Prüfpflichten für die Tanks existieren.

Vor-und Nachteile

Und daraus ergeben sich diverse Öl-Eigenheiten. Preislich ist die Vorrats­haltung ein Vorteil, denn das Öl kann dann gekauft werden, wenn es billig ist – im Vergleich zum Gas, das ja immer fließen muss. Auch der volle Öltank an sich stellt einen Vorteil bei der Versorgungs­sicherheit dar. Es bleibt aber der Nachteil, dass Öl in der Zukunft eher stärker und schneller teurer werden wird als Gas.

Solarthermie

Lebten wir in einem südlicheren Land, wäre Solar­thermie eine perfekte Heizung. So aber ist sie selbst in den sonnigsten Gegenden Deutschlands meist nur ein energie­sparender Zusatz.

Technischer Überblick

Solar­thermie nutzt die Einstrahlung der Sonne, um damit ein Medium zu erwärmen. In der Praxis sind das Dach­kollektoren, die von Röhren durchzogen werden, in denen ein frostsicheres Wasser-Glykol-Gemisch elektrisch umgepumpt wird. Diese Wärme wird dann an den Heizungs­kreislauf abgegeben und somit im Haus verteilt.

Entgegen der landläufigen Denkweise funktionieren diese Anlagen aber nicht nur bei wolkenlosem Sommer­himmel, sondern auch bei Wolken­bedeckung, da selbst dann immer noch viel Strahlungs­wärme der Sonne auftrifft. In besonders gut gedämmten Gebäuden können die Kollektoren auch an klaren Wintertagen noch genug Wärme sammeln, um das Haus zu heizen.

Anschaffungs-Kosten

Im Gegensatz zu allen anderen Heizungs­formen berechnen sich Solar­thermie-Anlagen nicht nach Kilowatt­stunden, sondern Anzahl, Bauform und Größe der Kollektoren:

  • Vakuum-Röhrenk­ollektoren sind hocheffizient und kosten pro Quadrat­meter etwa 750 Euro
  • Flach­kollektoren haben eine um rund 30 % geringere Effizienz, kosten dafür pro Quadrat­meter aber auch nur etwa 250 Euro

Allerdings muss in die Anschaffung auch noch ein etwaiger Dachumbau mit einberechnet werden. Kollektoren sind schwer, das kann u.U. Dachstühle überfordern, sodass auch hier ein Neubau erforderlich wird. Deshalb kann ein vernünftiger Anschaffungs­preis nur für den Einzelfall und nach Rück­sprache mit einem Statiker entschieden werden.

Betriebskosten

Dafür ist Solar­thermie jedoch bei den Betriebs­kosten unschlagbar. Denn wo kein Brennstoff verwendet wird, entstehen auch keine Kosten. Die einzige Summe, die regelmäßig anfällt, ist die Strom­versorgung der Pumpanlage, die selbst bei großen Gebäuden keine 100 Euro pro Jahr beträgt. Hinzu kommen regelmäßige Reinigungen, um die Effizienz zu erhöhen.

Vor-und Nachteile

Der größte Vorteil der Solar­thermie ist, dass je nach Umfang und Bauweise der Energie­verbrauch eines Hauses um bis zu 70 % reduziert werden kann und die Anlagen, weil weitgehend wartungs­frei, einige Jahrzehnte überdauern können, ohne dass man gesetz­geberische Einschränkungen befürchten muss. Nachteilig ist indes ein krasses Nord-Süd-Gefälle bei der Effizienz, die zusätzlich durch Abschattung weiter reduziert wird.

Holz-Zentralheizung

Ob mit Scheiten oder Hack­schnitzeln, Holz-Heizungen bekommen in den vergangenen Jahren wieder Wind unter die Flügel – haben für Vermieter allerdings große Einschränkungen.

Technischer Überblick

In Holz-Zentral­heizungen brennt der namensgebende Brennstoff nicht so wie man es aus einem Kamin kennt. Das Brenn­material schwelt eher darin über einige Tage und gibt unterdessen laufend Wärme an das Brennwert­system ab, das im Übrigen ähnlich wie bei Gas- und Ölh­eizungen funktioniert. Der große Unterschied besteht darin, dass das Holz zwar vorrätig gehalten werden muss, es zumindest bei Holzscheit­heizungen aber erforderlich ist, den Kessel in regel­mäßigen, kurzen Abständen manuell zu beschicken.

Aus diesem Grund eignen sich solche Systeme primär eher für kleinere Miets­häuser – auch, weil Scheitholz viel Platz einnimmt und oft genug noch manuell auf die entsprechenden Maße gebracht werden muss. Anders sieht es bei Hack­schnitzel­heizungen aus. Deren Brennstoff wird verwendungsgerecht angeliefert und kann über ein automatisiertes Förderungss­ystem in den Kessel transportiert werden.

Anschaffungskosten

Die Bauweise bestimmt den Anschaffungs­preis ebenso wie die System­leistung. Generell kann man bei Scheitholz­heizungen im 50kW-Bereich von Anschaffungs­preisen von Preisen über 13000 Euro ausgehen. Für Hack­schnitzel­systeme wird auch leicht der Gegenwert eines Neuwagens fällig. Das große Problem für Vermieter ist indes die Tatsache, dass es am Markt nur sehr wenige Systeme für wirklich große Miets­häuser gibt, die hunderte Kilowatt an Kessel­leistung benötigen.

Betriebskosten

Bei Holz-Zentral­heizungen steht und fällt alles mit der Verfügb­arkeit des Brennstoffs. Sprich, Vermieter in einer waldreichen Region Deutschlands werden nicht nur eine größere Händlera­uswahl haben, sondern auch generell niedrigere Preise. Der Hack­schnitzel­preis etwa liegt seit Jahren konstant um 30 Euro pro MW/h (zum Vergleich: Erdgas kostet zirka 70 Euro pro MW/h). Allerdings eben nur dort, wo das Material verfügbar ist. Zudem sind Heizwert und Preis des Brennholzes direkt an die Baumart geknüpft, sodass hier ausgiebiges Vergleichen Grund­voraussetzung vor der Kauf­entscheidung sein sollte.

Vor-und Nachteile

Für kleinere Vermietungs­objekte in ländlichen Gegenden können Holz-Zentral­heizungen ob der billigen Brennstoff­versorgung tatsächlich sehr vorteilhaft sein. Der Nachteil der Scheit­heizung ist indes die manuelle Arbeit – und beide Systeme benötigen regelmäßige Entleerung der Asche. Je nach Umfang der Anlage kann hier einiges zusammenkommen.

Der größte Nachteil ist indes, dass sich das Holzprinzip praktisch nur auf kleinere Gebäude mit wenigen Wohn­einheiten erstreckt und sich die preislichen Vorteile ins Negative verkehren, sobald ein urbanes Umfeld das Vorhanden­sein einer umfang­reichen Holz­versorgung ausschließt.

Pellet-Systeme

Pellets sind seit Jahren der „lachende Dritte“ zwischen klassischen Öl- und Gas­heizungen einer- und Holz­heizungen anderer­seits.

Technischer Überblick

Funktionell könnte man Pellet­heizungen als Mix aus Holz- und Ölheizung betrachten. Pellets sind kleine, zylinderförmige Presslinge aus allem, was bei der Holz­produktion an Abfall anfällt. Das macht sie allein von einem Umwelt­standpunkt zum doppelten Sieger, weil nicht nur der schnell nachwachsende Rohstoff Holz Verwendung findet, sondern seine Abfälle.

Diese Pellets werden per Tankwagen ganz ähnlich wie Öl in einen Lagerraum gepumpt und von dort in ähnlicher Form an den Kessel weitertransportiert, wo sie im Rahmen von Brennwert­technik verbrannt werden. Weil sowieso Lagerräume benötigt werden, ist diese Lösung vor allem für solche Gebäude interessant, die bis dato mit Öl beheizt wurden – nach Abbau des Tanks kann der Raum unter Einbehaltung der Pellet-Lager­empfehlungen, problemlos weiterverwendet werden.

Anschaffungskosten

Pellet­heizungen liegen preislich etwas oberhalb von Ölh­eizungen. Mit Preisen um 13-14000 Euro ist also selbst für kleinere Häuser zu rechnen, wobei die Anschaffungs­kosten mit der Größe signifikant ansteigen.

Betriebskosten

Dafür sind allerdings die Unterhalts­kosten moderat. Es gelten die gleichen saisonalen Einkaufs­vorteile wie beim Öl. Derzeit beträgt der Preis um die 230 Euro pro Tonne. Allerdings gibt es weniger jahreszeitliche Schwankungen wie bei Scheiten und Hack­schnitzeln. Zudem ist die Versorgungs­lage insgesamt besser.

Vor-und Nachteile

Pellets haben bis dato sehr wenige Nachteile. Der größte ist der, dass ihre Attraktivität ob der Vorteile stetig steigt. Noch ist der Rohstoff­preis seit Jahren stabil, dies kann sich durch die sukzessive Verbreitung des Systems aber nach oben verlagern, womit die Pellets preislich in den Gas-Bereich kämen.

Ein Vorteil ist indes abermals die Vorrats­haltung sowie der Komfort, der sich abzüglich der manuellen Asche-Entleerung kaum von dem einer Ölheizung unter­scheidet.

Wärmepumpe

Schaut man sich Deutschlands Neubauten an, so scheint es kein beliebteres Medium als die Wärmepumpe zu geben.

Technischer Überblick

Wärmep­umpen gehen den umgekehrten Weg des Kühlschrank-Funktionsp­rinzips. Sie entzieht je nach Bauweise

  • der Umgebungs­luft
  • dem Grundwasser
  • dem Erdboden

Wärme und leitet sie über einen Wärmet­auscher an einen Wasser­kreislauf weiter, der wiederum die Heizkörper versorgt. Interessant ist das Prinzip nicht nur deswegen, sondern weil der zur Funktion notwendige Strom prinzipiell auch durch Photovoltaik (zumindest teilweise) zur Verfügung gestellt werden kann und die Heiz­leistung sich durch Einsatz von Solar­thermie weiter steigern lässt.

Allerdings ist die Effizienz der Wärmepumpe direkt mit weiteren Dämmm­aßnahmen verknüpft. Denn sie funktioniert umso wirtschaftlicher, je geringer die Temperatur­differenz zwischen dem Medium, dem die Wärme entzogen wird, und dem Haus ist.

Anschaffungskosten

Die Anschaffungs­kosten von Wärmep­umpen sind direkt an die Arbeits­weise gekoppelt. Für luft­basierende Geräte kann man bei Mehr­parteien­häusern mit Preisen beginnend bei 10000 Euro rechnen. Bei den beiden anderen Funktions­weisen kommen teilweise gravierende einmalige Kosten hinzu, etwa für Erdreich­bohrungen, die den Preis schnell in mittlere fünfstellige Bereiche und auch höher treiben können.

Abgefedert werden die Kosten aber unter Umständen durch Wärmepumpen-Förderungsmöglichkeiten der BAFA und der KfW.

Betriebskosten

Bei Wärmep­umpen gilt die goldene Regel, dass das, was man bei der Anschaffung spart, an laufenden Kosten wieder ausgibt. So sind Luft-Wärmep­umpen zwar die günstigste Alternative, haben aber auch den geringsten Wirkungs­grad und benötigen deshalb mehr Strom, der für ein Zwei­familien­haus bei etwa 2000 Euro per Anno liegt.

Vor-und Nachteile

Luft-Wärmep­umpen können an praktisch jedem Gebäude installiert werden – das ist ein großer Vorteil. Für die beiden anderen Wirk­prinzipien gilt jedoch, dass die Lage des Hauses den Ausschlag gibt, ob und wie diese installiert werden müssen. In Trinkwasser­schutz­gebieten beispiels­weise können Bohrungen untersagt werden.

Der Vorteil ist jedoch, dass Wärmep­umpen schon für sich alleine, insbesondere bei hocheffektiven Dämmungen, die Heizkosten für ein Mietshaus signifikant verringern können. Allerdings obliegt es dem Vermieter, eine Kosten/Nutzen­rechnung aufzustellen, denn die Amortisations­dauer kann angesichts der Anschaffungs­kosten viele Jahre betragen.

Wissenswertes

Erst wenn die Durchschnitts­temperatur von fünf Tagen nicht über 15°C liegt, haben Mieter Anspruch darauf, dass geheizt wirdQuelle: fotolia.com © drubig-photo

  • Die Wohnraum­temperatur in Miets­wohnungen muss mindestens 20°C betragen.
  • Die Heizperiode wurde gerichtlich definiert als Phase, die frühestens am 1. September beginnt und bei der im Mittel von fünf aufeinanderfolgenden Tagen 15°C nicht überschritten werden
  • Wird die Heizperiode im Mietvertrag festgelegt, muss sie zwingend vom Vermieter eingehalten werden
  • Um Miet­minderungen wegen zu geringer Temperaturen geltend machen zu können, sollte über mehrere Tage ein Heiz­protokoll geführt werden, bei dem in Zimmermitte in 1m Höhe die Temperatur gemessen und mit Uhrzeit, Datum und Außent­emperatur festgehalten wird.
  • Vermieter sind nur verpflichtet, während der Heizperiode zwischen 6 und 23 Uhr die nötige Wärme zur Verfügung zu stellen. In der Nacht sind Absenkungen auf 18°C rechtens
Zusammenfassung und Fazit

Die Heizung kann für einen Vermieter Wohl und Wehe zugleich bedeuten. Wohl deshalb, weil sich durch ihre Erneuerungen ein teilweise enormes Einspar­potenzial bietet. Auch ob der Tatsache, dass neuere Geräte schlicht weniger Ausfall­zeiten und somit Miet­einbußen bedeuten. Wehe deshalb, weil die Anschaffungs­kosten in jedem Fall eine große Ausgabe darstellen, die nur teilweise durch Mieterhöhungen abgefedert werden kann und teilweise Jahre zur Amortisierung benötigt und außerdem, weil immer das Damokles­schwert gesetzlicher Zwänge diese Ausgabe auch dann einfordern kann, wenn es finanziell nicht passt.

Quelle: DAWR/om

Bearbeitungsstand: 12.04.2017

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.