Unsicherheit über die Mietminderungshöhe

Wie mindert man die Miete, wenn man den Mietminderungsbetrag noch nicht kennt?

Wer sicher ist, dass seine Wohnung mit einem Mietmangel behaftet ist und beim Vermieter eine Mietminderungsankündigung machen möchte, ist oft in der Situation, dass er nicht genau weiß, in welcher Höhe die Miete gemindert werden kann. Wie sollte man sich dann verhalten?

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch der Mietminderungsbetrag ausfällt, dann kündigen Sie dem Vermieter gleichwohl schon einmal eine Mietminderung an. Gleichzeitig teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie den genauen Minderungsbetrag noch nicht kennen und erst berechnen müssen. In diesem Fall zahlen Sie also weiterhin die normale Miete ohne Kürzungen vorzunehmen. Folgendes ist aber zu beachten:

Mietzahlungen unter Vorbehalt leisten

Mietzahlungen, die Sie nach der Ankündigung der Mietminderung vornehmen, stellen Sie bei Ihrer Zahlung unter den „Vorbehalt der Minderung“. So können Sie später die Miete um den errechneten Minderungsbetrag kürzen.

Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen

In jedem Fall raten wir Ihnen bei einer Mietminderung einen Rechtsanwalt zu fragen. Einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe finden Sie im Deutschen Anwaltsregister.

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Bearbeitungsstand: 12.12.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.