Mietmängel

Was sind die häufigsten Mietminderungsgründe?

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Gründen warum Mieter meinen, ihre Miete mindern zu dürfen. Zu den häufigsten Gründen zählen wohl Lärm, Schimmel und Heizungsausfall.

Aber es gibt noch viel mehr Mietmängel (weit über 100 Mietmängel!). Eine Liste der Mietmängel sortiert von A bis Z finden Sie hier.

Mietminderung wegen Lärm

Lärm gehört mit zu den häufigsten Gründen einer Mietminderung. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, wie viele Menschen in einer Stadt auf engsten Raum zusammenwohnen. Es bleibt daher nicht aus, dass man alltägliche Geräusche seines Nachbarn mitbekommt. Etwa wenn er Musik hört, Besuch von Freunden bekommt oder seine Kinder ausgelassen spielen. Doch nicht nur der Lärm von den Nachbarn kann zur Begründung einer Mietminderung herangezogen werden. Selbst Lärm der außerhalb der Mietsache liegt, kann eine Mietminderung rechtfertigen. So entschieden in Fällen einer Baustelle oder einer besonders lauten Straße. Unter welchen Voraussetzungen der Lärm eine Minderung der Miete rechtfertigt, hängt von den Umständen eines jeden Einzelfalls ab. Maßgebliche Gesichtspunkte können dabei etwa Uhrzeit, Sozialadäquanz der lärmverursachenden Tätigkeit oder Intensität des Lärms sein.

Mietminderung wegen Schimmel

Eine weitere Ursache für eine Mietminderung, kann das Auftreten von Schimmel in der Wohnung sein. In diesem Zusammenhang treten nicht selten Streitereien zwischen den Mietvertragsparteien auf. Denn der Vermieter ist oft der Ansicht, dass der Schimmel seine Ursache nicht in der mangelhaften Bausubstanz hat, sondern in dem Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter. Dieser Einwand ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen, da die Mieter grundsätzlich in der Lage sind, einer Schimmelbildung durch ausreichendes Lüften und Heizen zu begegnen. Gleichwohl ist Mietern zuzugestehen, dass von ihnen nicht jedes Lüftungs- und Heizverhalten zuzumuten ist. So kann es beispielsweise für einen berufstätigen Mieter schwer werden, alle drei Stunden für 5-10 Minuten seine Wohnung zu lüften. Ohnehin kommt es in den Fällen der Schimmelbildung auf die Einholung eines sachverständigen Gutachtens an, welches sich mit den Ursachen der Feuchtigkeit eingehend beschäftigt.

Mietminderung wegen Heizungsausfall

Auch der Heizungsausfall oder zumindest die nicht ausreichende Heizleistung stellen immer wieder Gründe für eine Mietminderung dar. Es liegt auf der Hand, dass die fehlende oder mangelnde Beheizung der Wohnung äußerst unangenehm ist, wenn draußen Minusgrade herrschen.

Bearbeitungsstand: 04.03.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.