Fachanwalt

Was bedeutet „Fachanwalt für Mietrecht“?

23 verschiedene Fachanwaltstitel führt die Bundesrechtsanwaltskammer in Deutschland. Es gibt Fachanwälte für Verkehrsrecht, für Erbrecht, für Steuerrecht, und nicht zuletzt Fachanwälte für Mietrecht. Genau genommen führen Letztgenannte den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Im Jahr 2017 verfügen 3.566 Rechtsanwälte über den Fachanwaltstitel für Mietrecht.

Doch was ist ein Fachanwalt für Mietrecht eigentlich?

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die in dem Rechtsgebiet, für das der Fachanwaltstitel verliehen wird, besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen können. Den Titel verleihen die örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern, die auch die Qualifikationen des Anwalts prüfen.

Der Titel „Fachanwalt“ ist also rechtlich geschützt und wird nur von Rechtsanwälten geführt, denen er aufgrund eines rechtlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahrens von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurde.

Die besonderen Kenntnisse des Fachanwalts für Mietrecht

Die Regelungen für den Fachanwaltstitel finden sich in der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.

Dort ist in § 14 c geregelt, dass Rechtsanwälte zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Mietrecht folgende besondere Kenntnisse in den Bereichen

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, ein-schließlich Steuerrecht sowie
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

nachweisen müssen.

Das heißt nicht, dass Rechtsanwälte, die über keinen Fachanwaltstitel verfügen, zwangsläufig weniger kompetent sind bzw. über weniger Kenntnisse verfügen. Die Fachanwaltsordnung stellt aber sicher, dass Anwälte, die den Titel Fachanwalt für Mietrecht tragen dürfen, die entsprechenden fachlichen Kenntnisse im Rahmen einer Fachanwaltsprüfung unter Beweis gestellt haben und sich kontinuierlich fortbilden.

Fachanwaltsprüfung und erforderliche Praxiserfahrungen des Fachanwalts

So müssen Bewerber um den Fachanwaltstitel zunächst einen anwaltsspezifischen Lehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden absolvieren. Solche Lehrgänge bietet unter anderem der Deutsche Anwaltverein an. Im Anschluss daran müssen sie ein schriftliches Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen, das aus mindestens drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit einem Umfang zwischen jeweils einer und fünf Stunden besteht und insgesamt eine Prüfungsdauer von mindestens 15 Stunden umfasst.

Die Bewerber müssen zum Titelerwerb ferner praktische Erfahrungen nachweisen. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht müssen sie bereits innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung des Fachanwaltsverfahrens 120 Fälle aus den verschiedenen Bereichen des Rechtsgebiets bearbeitet haben, und davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren als Rechtsanwalt betreut haben.

Einmal Fachanwalt, immer Fachanwalt?

Mit dem Erwerb des Fachanwalts ist es aber nicht getan. Fachanwälte unterliegen einer jährlichen Fortbildungspflicht. Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung müssen sie jedes Jahr an fachspezifischen Fortbildungen von mindestens 15 Zeitstunden teilnehmen. Kommen sie der Fortbildungspflicht nicht nach, kann der Fachanwaltstitel wieder entzogen werden.

Die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwalts für Mietrecht sind demnach recht streng. Vor allem die erforderliche Zahl von 120 bearbeiteten fachspezifischen Fällen stellt eine recht hohe Hürde dar und sorgt dafür, dass Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel erwerben, bereits über erhebliche praktische Erfahrung im Mietrecht verfügen.

Wofür brauche ich einen Fachanwalt für Mietrecht?

Ein Fachanwalt für Mietrecht kann in vielen Situationen weiterhelfen. Mietstreitigkeiten gehören zu den häufigsten rechtlichen Konfliktfeldern überhaupt. Sie stellen mit 16,8 Prozent die größte Gruppe aller gerichtlichen Streitigkeiten in Zivilsachen. Im Jahr 2015 gab es vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland 260.990 Mietrechtsprozesse.

Die Art der Streitigkeiten ist vielfältig wie das Leben. Im privaten Wohnraummietrecht sind Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten um die Mietminderung bei Mängeln an der Wohnung, über die Mieter und Vermieter unterschiedlicher Auffassung sind, und Streit über die Betriebskosten typische Konfliktstoffe zwischen Mieter und Vermieter. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte kann die Kündigung der Mietwohnung durch den Vermieter zum existentiellen Problem für den Mieter werden. Guter Rat ist in einem solchen Fall teuer und kann vom Fachanwalt für Mietrecht geleistet werden.

Auch die einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses ist kein Garant für ein konfliktfreies Auseinandergehen von Mieter und Vermieter. Oft genug sind beide sehr verschiedener Ansicht, ob und in welcher Weise der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, ob und wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, und ob der Mieter Nebenkostennachforderungen, die oftmals noch nach Mietende in beträchtlicher Höhe geltend gemacht werden, bezahlen muss.

Rechtliche Beratung für Mieter und Vermieter

Genauso wie Mieter sind Vermieter auf guten rechtlichen Rat angewiesen. Gerade für Vermieter bietet sich oftmals schon im Vorfeld eines Mietvertragsschlusses an, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Denn Grundlage jedes Mietverhältnisses ist nun einmal der Mietvertrag. Dieser wird in aller Regel vom Vermieter formuliert. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn der Gesetzgeber sieht aus Mieterschutzgründen einer Vielzahl gesetzlicher Einschränkungen bei der Gestaltung von Mietverträgen vor. Diese muss der Vermieter unbedingt beachten. Ansonsten läuft er Gefahr, dass sich die entsprechenden Klauseln, die den Mieter gegenüber den gesetzlichen Vorgaben benachteiligen, im Streitfall vor Gericht als von Anfang an unwirksam herausstellen. Prominentes Beispiel ist die Schönheitsreparatur, zu der Mieter grundsätzlich zwar verpflichtet werden können. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen haben sich aber oftmals als unwirksam herausgestellt – mit der Folge, dass der Vermieter am Ende allein auf den Schönheitsreparaturen sitzen blieb.

Im Gewerberaummietrecht ist die Vertragsfreiheit dagegen sehr viel weiter ausgeprägt. Hier fallen der sozialen Erwägungen zugrundeliegende Mieterschutz und die entsprechenden gesetzlichen Restriktionen weg. Das bedeutet einen erheblich größeren Spielraum bei der Gestaltung der Mietverträge, was allerdings eine nicht weniger sorgfältige Formulierung der Mietverträge erfordert.

Im Mietrecht gelten ferner strenge Formvorschriften und Fristen – beispielsweise bei der Kündigung – die unbedingt eingehalten werden müssen. Auch hierzu kann der Fachanwalt für Mietrecht beraten und teuren Fehlern vorbeugen.

Quelle: Mietminderungstabelle

Bearbeitungsstand: 23.11.2017

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.