Widerspruch gegen Mietminderung

Vermieter widerspricht Mietminderung: Was kann man als Mieter tun?

Als Mieter hat man einen Anspruch darauf, dass man die Wohnung wie vereinbart mangelfrei nutzen kann. Tritt ein Mietmangel auf, dann muss man ihn als Mieter dem Vermieter anzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Gleichzeitig hat man als Mieter das Recht zur Mietminderung. Doch was kann man als Mieter tun, wenn der Vermieter der Mietminderung widerspricht?

Der Vermieter kann zum einen das Vorliegen eines Mietmangels anzweifeln, als auch der Höhe der Mietminderung widersprechen. Die Frage ist nun, wer hat Recht? Nicht selten kommt es vor, dass Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzen bzw. auch bei Bagatellen mindern.

§ 536 BGB gibt Mietern das Recht zur Minderung. Leider führt die gesetzliche Regelung aber nicht aus, wie hoch eine Mietminderung ausfallen darf. So sind Mieter und Vermieter zunächst auf sich gestellt.

Als Mieter muss man die Höhe der Mietminderungsquote zunächst selbst einschätzen. Dabei hilft unsere Mietminderungstabelle in der die uns bekannten Mietmängel von A bis Z aufgelistet sind. Als Mieter sollten Sie sich aus der Liste einen Fall aussuchen, der ihrem Sachverhalt und Mangel nahe kommt und dann eine angemessene Minderungsquote wählen.

Wenn Sie hier den Bogen nicht überspannen, haben Sie höhere Chancen darauf, dass Ihr Vermieter der Minderung nicht widerspricht. Ansonsten ist der Streit schon fast vorprogrammiert.

Vermieter widerspricht der Mietminderung

Wenn Ihr Vermieter Ihrer Mietminderung widersprochen hat, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit ihm suchen und möglichst eine einvernehmliche Lösung herbeiführen, die beiden Seite gerecht wird.

Gericht muss entscheiden

Gelingt es Ihnen nicht, sich mit Ihrem Vermieter zu einigen, muss gegebenenfalls das Gericht über den Fall entscheiden. Für einen anstehenden Streit sollten sie die Mängel möglichst dokumentieren, z.B. mit Fotos. Handelt es sich bei den Mängeln um Lärm dann versuchen Sie ein Lärm-Protokoll zu führen. Auch bei Gerüchen können Sie ein Protokoll führen und Zeugen notieren, die später über das Ausmaß der Geruchsbelästigung Auskunft geben können.

Mietminderung: Miete kürzen

Auch wenn der Vermieter der Mietminderung widersprochen hat, können Sie als Mieter eine Mietminderung durchführen und abwarten, wie der Vermieter auf Ihre Mietminderung reagiert. Hier ist aber Vorsicht geboten. Behalten Sie zu viel Miete ein oder wird später festgestellt, dass Sie zu Unrecht gemindert haben, setzen Sie sich der Gefahr einer fristlosen Kündigung aus. Besser ist, Sie holen sich in dieser Situation juristischen Rat durch einen Anwalt ein

Anwaltsliste für Mietrecht

Zurückbehaltungsrecht

Neben der Mietminderung können Sie als Mieter auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Diese besteht etwa in der 3 bis 4-fachen Höhe des Mietminderungsbetrags. Mit dem Zurückbehaltungsrecht sollen Mieter ein zusätzliches Druckmittel haben, den Vermieter zum Handeln zu bringen.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann erst geltend gemacht werden, wenn der Mangel dem Vermieter angezeigt worden ist.

Beim Zurückbehaltungsrecht muss der Mieter nach Beseitigung des Mangels den gesamten zurückbehaltenen Betrag an den Vermieter zahlen. Eine Mietminderung ist somit ein Ausgleich für die mangelhafte Nutzungsmöglichkeit der Wohnung, während das Zurückbehaltungsrecht ein Druckmittel ist, um den Vermieter zu einer zügigen Mängelbeseitigung zu veranlassen.

Selbstabhilferecht

Mieter haben neben der Mietminderung und dem Zurückbehaltungsrecht auch die Möglichkeit zur Selbstabhilfe. Das bedeutet, dass Sie als Mieter selbst dafür sorgen, dass der Mietmangel beseitigt wird. Sie können dafür auch einen Fachmann beauftragen. Die Ihnen dadurch entstehenden Aufwendungen können Sie vom Vermieter ersetzt verlangen bzw. mit der laufenden Mietzahlung verrechnen. Aber Vorsicht: Voraussetzung ist, dass Sie dem Vermieter zuvor eine Frist zur Abhilfe des Mangels gesetzt haben und dieser nach Fristsetzung mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist.

Bearbeitungsstand: 07.03.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.