Thema
Vermieter-Spitzelei rechtfertigt Mietminderung und Kündigung
Bespitzelt der Vermieter seinen Mieter in dessen Wohnung, kann letzterer in krassen Fällen die Miete um 100 Prozent kürzen und auch eine Kündigung aussprechen.
Mieter haben ein Recht darauf, dass Sie in ihrer Wohnung nicht bespitzelt werden können. Verstößt der Vermieter gegen das Mieter-Recht auf Privatsphäre, so hat der Mieter Anspruch auf eine 100-prozentige Mietminderung und kann die Wohnung auch kündigen (Amtsgericht München, Az.: 473 C 18682/06).
Im verhandelten Fall hatten mehrere Mieter Einzelzimmer in einer Wohnung angemietet, die gemeinsame Küche und das Bad konnten alle mitnutzen. Einer der Mieter entdeckte nach einiger Zeit seltsame Verfärbungen des Bad-Spiegels. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen so genannten venezianischen Spiegel handelte. Von einem für die Bewohner unzugänglichen Abstellraum aus konnte das gesamte Geschehen im Gemeinschaftsbad unbemerkt beobachtet werden. In diesem Raum entdeckte die Polizei sogar Hefte und Videos erotischen Inhalts.
Vermieter-Spitzelei rechtfertigt Mietminderung und Kündigung
Ein betroffener Mieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis und forderte seine bereits gezahlte Miete zu 100 Prozent zurück. Zu Recht, wie die Amtsrichter laut Immowelt.de entschieden. Der Mieter durfte die Wohnung wegen der massiven Eingriffe in seine Intimsphäre fristlos kündigen. Und auch die Mietminderung um 100 Prozent sei rechtens, argumentierten die Richter. Denn es könne dem Mieter unter den gegebenen Umständen nicht zugemutet werden, das Bad zu nutzen. Und ohne das Bad sei die Wohnung für den Kläger wertlos.
Quelle: immowelt.de, kostenlose-urteile.de
neue Urteile aus dem Mietrecht
- Kein Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Balkonkästen und Rankgewächsen gegenüber Mieter (19.06.2013)
- Von Skaterbahn ausgehender Lärm berechtigt zu einer Mietminderung von 5 % (19.06.2013)
- Mieter im Rahmen von Gartenpflegearbeiten nicht zur Beschneidung von Bäumen und Sträuchern verpflichtet (18.06.2013)
- Mietvertraglich übernommene Gartenpflegearbeiten umfassen keine zeit- und kostenaufwendigen Arbeiten (18.06.2013)
- Geschiedener Ehemann einer Mieterin darf vom Vermieter nicht mit Besichtigung der Wohnung beauftragt werden (17.06.2013)
- Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden (17.06.2013)
- Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagsruhe einhalten (14.06.2013)
Rechtsdossiers zum Mietrecht
- Wohnungssuche: Darf der Vermieter Fragen zu Bonität, Familienstand, Kinderwunsch, Haustieren etc. stellen?
- Rauchen in der Mietwohnung
- Was tun wenn es in der Wohnung schimmelt oder ein anderer Mietmangel vorliegt?
- Mietminderung bei Wasserschaden: Um wie viel darf die Miete gemindert werden?
- Mietmängel nicht in Kauf nehmen - Zum Recht auf Mietminderung
- Lärmbelästigung durch Nachbarn, Geschäfte und Kirchenglocken
Urteile bei
kostenlose-urteile.de
Das Portal kostenlose-urteile.de veröffentlicht täglich neue Gerichtsentsscheidungen aus mehr als 100 Rechtsgebieten, z.B.:

