Thema
Abweichung der Wohnungsfläche
Darf ein Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnfläche geringer ist als im Mietvertrag ausgewiesen?
Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 (Az: VIII ZR 347/04) entschieden, dass die Miete dann gemindert werden, wenn ein beachtlicher Mangel der Mietsache vorliegt. Die tatsächliche Wohnungsgröße war rund 14 % geringer als vertraglich vereinbart. Die Berechnungsgrundlage für die geminderte Miete sei die Bruttomiete, da als Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung sämtliche vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Nettomiete und Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten) anzusehen seien. Auch die Kaution könne rückwirkend reduziert werden.
Quelle: ARAG, kostenlose-urteile.de

