Thema

Abweichung der Wohnungsfläche

Darf ein Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnfläche geringer ist als im Mietvertrag ausgewiesen?

Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 (Az: VIII ZR 347/04) entschieden, dass die Miete dann gemindert werden, wenn ein beachtlicher Mangel der Mietsache vorliegt. Die tatsächliche Wohnungsgröße war rund 14 % geringer als vertraglich vereinbart. Die Berechnungsgrundlage für die geminderte Miete sei die Bruttomiete, da als Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung sämtliche vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Nettomiete und Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten) anzusehen seien. Auch die Kaution könne rückwirkend reduziert werden.

Quelle: ARAG, kostenlose-urteile.de

unser Musterschreiben
Miete mindern leicht gemacht ...

Bevor Sie ihre Miete mindern können, müssen Sie ihren Vermieter über den Mietmangel informieren.
Unser Musterschreiben finden Sie hier ...

 

Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend akualisiert.