Thema
Gemindert wird die Bruttomiete
Es stellt sich die Frage, ob eine Mietminderung von der Nettomiete oder der Bruttomiete ausgehend berechnet wird?
Diese Frage hat mittlerweile der Bundesgerichtshof entschieden. Bemessungsgrundlage der Mietminderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03). Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz in einer weiteren Entscheidung nochmals bestätigt (BGH, Urteil vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 347/04).
neue Urteile aus dem Mietrecht
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Rechtsdossiers zum Mietrecht
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