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Allergiker mindert Miete wegen Katze

Katzenhaltung in der Nachbarwohnung berechtigt Mieter auch dann nicht zur Mietminderung, wenn sie unter einer Tierhaarallergie leiden. Kommt es durch die Stubentiger allerdings zu Unsauberkeiten im Haus, so kann darin ein Mietmangel und Minderungsgrund zu sehen sein, entschied das Amtsgericht Bad Arolsen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte  ein Mann einen vorgedruckten Mietvertrag („Formularmietvertrag“) über eine Wohnung abgeschlossen. Dieser enthielt eine Klausel, nach der die Tierhaltung im Haus mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt war. Nach seinem Einzug fühlte sich der Mann durch die Katzen der Wohnungsnachbarn gestört. Er reagierte allergisch auf die Haare der Tiere und beschwerte sich bei der Vermieterin außerdem über Katzenkot im Haus. Der Mann verlangte die Abschaffung der Katzen und minderte die Miete. Seine Vermieterin ließ das nicht gelten, zog vor Gericht und bekam Recht (AG Bad Arolsen, Urt. v. 8.3.2007; Az.: 2 C 18/07 (70)).

Katzenhaltung im Mietshaus begründe keinen Wohnungsmangel, so der Richter. Ein solcher liege nur vor, wenn die „Ist-Beschaffenheit“ der Wohnung von der „Soll-Beschaffenheit“ abweiche. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. Der Mann habe einen so genannten Formularmietvertrag unterschrieben und habe daher damit rechnen müssen, dass die anderen Mieter im Haus gleichlautende Verträge hatten, welche die Katzenhaltung zuließen. Vermieter seien auch nicht dazu verpflichtet, beim Einzug eines Allergikers dafür zu sorgen, dass das Haus „katzenfrei“ werde. Individuelle Überempfindlichkeiten eines Einzelnen begründeten keinen Mangel der Mietsache, so der Amtsrichter.

Ein Mangel könne aber vorliegen, so das Gericht, wenn es in einem Mietshaus infolge Katzenhaltung unsauber sei. Hier habe der Mieter jedoch lediglich pauschal behauptet, dass die Katzen im Hausflur Kot hinterließen, ohne darzulegen, wann und wie oft dies geschehen sein solle. Ein einmaliger Vorfall bzw. wenige Vorkommnisse dieser Art könnten eine Mietminderung nicht rechtfertigen, so der Richter (vgl. DAWR Mietminderungstabelle - Kategorie Katze).

Quelle: anwaltsuchservice.de, kostenlose-urteile.de

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend akualisiert.