Miete mindern - Tipps zur Mietminderung
Wann darf ich die Miete mindern?
Miete mindern, aber wie geht das? Das fragen sich jährlich viele Tausend Mieter. Wir geben hier einen kleinen Überblick zu der Frage, wie die Miete richtig gemindert werden kann.
Nicht jeder kleine Mangel berechtigt zur Mietminderung bzw. stellt einen Mietminderungsgrund dar. Manche Mietmängel müssen hingenommen werden (vgl. DAWR Mietminderungstabelle - geordnet nach Mietminderungsgründen von A-Z). Im Folgenden lesen Sie, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Miete gemindert werden kann. Die folgenden Informationen ersetzen keine rechtsanwaltliche Beratung. Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, da es manchmal auf Kleinigkeiten ankommt.
Voraussetzungen für eine Mietminderung
- Das Mietobjekt ist mit einem Mangel (Mietmangel) behaftet oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
- Die Mietsache ist dem Mieter überlassen worden.
- Die Minderung ist nicht ausgeschlossen.
Verschulden des Vermieters nicht notwendig
Für das Recht auf Mietminderung ist es keine Voraussetzung, dass der Vermieter den Mangel zu verschulden hat. Die Miete darf also auch dann gemindert werden, wenn der Vermieter den Mietmangel nicht zu verantworten hat.
Beispiele: Lärm- und Staubbelästigungen durch eine Baustelle, Lärm durch Nachbarn
Vermieter muss über Mietmangel informiert werden
Wer die Miete mindern will, muss den Vermieter zunächst über den Mietmangel informieren. Dem Vermieter muss also zuvor Gelegenheit gegeben werden, den Mietmangel zu beseitigen.
Mietmangel darf nicht unerheblicher Natur sein
Auch wenn ein Mietmangel vorliegt, kann es sein, dass kein Recht auf Mietminderung besteht, nämlich dann, wenn der Mietmangel kaum spürbar ist.
Beispiele: kaputte Glühbirne, Haarrisse in der Decke, geringfügiger Lärm durch Mitmieter, Sprung in der Fensterscheibe
Kenntnis vom Mietmangel bei Vertragsabschluss schließt Minderungsrecht aus
Das Recht zur Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mietmangel bei Abschluss des Mietvertrages kannte. Ist also einem Wohnungsmieter beim Einzug ein Mangel bekannt, darf er später nicht mindern.
Beispiele: Lärm durch einen Yachthafen
Vorlage für einen Musterbrief zur Mietminderung
Finden Sie hier eine Vorlage für ein Musterschreiben für eine Mietminderung.
neue Urteile aus dem Mietrecht
- Kein Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Balkonkästen und Rankgewächsen gegenüber Mieter (19.06.2013)
- Von Skaterbahn ausgehender Lärm berechtigt zu einer Mietminderung von 5 % (19.06.2013)
- Mieter im Rahmen von Gartenpflegearbeiten nicht zur Beschneidung von Bäumen und Sträuchern verpflichtet (18.06.2013)
- Mietvertraglich übernommene Gartenpflegearbeiten umfassen keine zeit- und kostenaufwendigen Arbeiten (18.06.2013)
- Geschiedener Ehemann einer Mieterin darf vom Vermieter nicht mit Besichtigung der Wohnung beauftragt werden (17.06.2013)
- Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden (17.06.2013)
- Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagsruhe einhalten (14.06.2013)
Rechtsdossiers zum Mietrecht
- Wohnungssuche: Darf der Vermieter Fragen zu Bonität, Familienstand, Kinderwunsch, Haustieren etc. stellen?
- Rauchen in der Mietwohnung
- Was tun wenn es in der Wohnung schimmelt oder ein anderer Mietmangel vorliegt?
- Mietminderung bei Wasserschaden: Um wie viel darf die Miete gemindert werden?
- Mietmängel nicht in Kauf nehmen - Zum Recht auf Mietminderung
- Lärmbelästigung durch Nachbarn, Geschäfte und Kirchenglocken


Was wird gemindert?