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Miete mindern - Tipps zur Mietminderung

Wann darf ich die Miete mindern?

Miete mindern, aber wie geht das? Das fragen sich jährlich viele Tausend Mieter. Wir geben hier einen kleinen Überblick zu der Frage, wie die Miete richtig gemindert werden kann.

Nicht jeder kleine Mangel berechtigt zur Mietminderung bzw. stellt einen Mietminderungsgrund dar. Manche Mietmängel müssen hingenommen werden (vgl. DAWR Mietminderungstabelle - geordnet nach Mietminderungsgründen von A-Z). Im Folgenden lesen Sie, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Miete gemindert werden kann. Die folgenden Informationen ersetzen keine rechtsanwaltliche Beratung. Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, da es manchmal auf Kleinigkeiten ankommt.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

  • Das Mietobjekt ist mit einem Mangel (Mietmangel) behaftet oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
  • Die Mietsache ist dem Mieter überlassen worden.
  • Die Minderung ist nicht ausgeschlossen.

Verschulden des Vermieters nicht notwendig

Für das Recht auf Mietminderung ist es keine Voraussetzung, dass der Vermieter den Mangel zu verschulden hat. Die Miete darf also auch dann gemindert werden, wenn der Vermieter den Mietmangel nicht zu verantworten hat.
Beispiele: Lärm- und Staubbelästigungen durch eine Baustelle, Lärm durch Nachbarn

Vermieter muss über Mietmangel informiert werden

Wer die Miete mindern will, muss den Vermieter zunächst über den Mietmangel informieren. Dem Vermieter muss also zuvor Gelegenheit gegeben werden, den Mietmangel zu beseitigen.

Mietmangel darf nicht unerheblicher Natur sein

Auch wenn ein Mietmangel vorliegt, kann es sein, dass kein Recht auf Mietminderung besteht, nämlich dann, wenn der Mietmangel kaum spürbar ist.
Beispiele: kaputte Glühbirne, Haarrisse in der Decke, geringfügiger Lärm durch Mitmieter, Sprung in der Fensterscheibe

Kenntnis vom Mietmangel bei Vertragsabschluss schließt Minderungsrecht aus

Das Recht zur Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mietmangel bei Abschluss des Mietvertrages kannte. Ist also einem Wohnungsmieter beim Einzug ein Mangel bekannt, darf er später nicht mindern.
Beispiele: Lärm durch einen Yachthafen

Vorlage für einen Musterbrief zur Mietminderung

Finden Sie hier eine Vorlage für ein Musterschreiben für eine Mietminderung.

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend akualisiert.