Mietminderung wegen fehlendem Garagenschlüssel

Eine Mietminderung kann auch möglich sein, wenn ein Ehepaar einen zweiten Garagenschlüssel benötigt und vom Vermieter nicht erhält. Das zeigt der folgende Fall, über den die ARAG berichtet.

Ein junges Elternpaar mietete eine Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes baten sie für die Garage um einen zweiten Schlüssel, da ihre Wohnung nur über diesen Weg barrierefrei – und damit kinderwagen-freundlich – zu erreichen war. Der Vermieter lehnte dies ab. Das Paar minderte daraufhin die Miete um zehn Prozent. Letztendlich wurde eine Minderung von 5 Prozent vor Gericht anerkannt.

Schlüssel für jeden Mieter

Gibt es mehrere Mieter muss jeder über einen eigenen Schlüssel verfügen können. Ansonsten entsteht ein unzumutbarer Koordinierungsbedarf, erläutern die ARAG. Der Mangel, der durch das Fehlen des zweiten Schlüssels entstehe, beschränkte sich aber nicht nur auf die Garage, sondern auch auf die Wohnung, da diese eben nur durch die Garage barrierefrei zu erreichen war (Landgericht Bonn, Urteil vom 01.02.2010, Az. 6 S 90/09).

Bearbeitungsstand: 31.01.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.