Mietminderung bei defekten Rolläden bzw. Jalousien

Rolläden und Jalousien sind praktisch und dienen der Sicherheit. Gerade bei Erdgeschoßwohnungen können Rolläden eine wirkungsvolle Methode sein, Einbrüche zu erschweren. Welche Rechte haben Mieter, wenn die Rolläden kaputt sind oder Krach machen?

Mieter können bei defekten Rollläden die Miete mindern. Die Ausstattung einer Wohnung mit Rolläden (oder Jalousien) stellt eine Wohnwerterhöhung dar. Funktioniert der Rolladen nicht mehr, so liegt ein Sachmangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt. Das Amtsgericht Warendorf sprach in einem Fall, in welchem die Rolläden beim Heben und Senken erhebliche Mängel aufwiesen, eine Mietminderung von 5 % zu (Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 28.03.2000, Az. 5 C 472/99).

Mietminderung bei lärmenden Rolläden

Wenn der Nachbar die Rolläden nicht richtig betätigt und morgens beim Hochziehen sowie abends beim Herablassen der Rolläden erheblichen Lärm verursacht, kann der Mieter deswegen nicht die Miete mindern (Amtsgericht Oranienburg, Urteil vom 19.11.2001, Az. 29 C 262/01).

Bearbeitungsstand: 09.01.2014

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Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.