Wasserschaden

Mietminderung bei Wasserschaden

Wie viel Miete kann man bei einem Wasserschaden mindern und was ist bei der Mietminderung wegen eines Wasserschadens zu beachten?

Verstopft ein Rohr und tritt Wasser aus oder platzt ein Rohr und die Wände werden feucht, so liegt ein Mietmangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter, der die Minderung geltend macht, nicht selbst für den Wasserschaden verantwortlich ist.

WasserabsperrhahnQuelle: mietminderungstabelle.de (ra-online GmbH)

Wasser brauchen wir täglich. Das Wasser trinken wir, wir waschen uns damit, wir kochen mit Wasser oder wir baden im Wasser. Am besten sollte das Wasser nur sauber und in guter Qualität aus dem Wasserhahn kommen. So haben wir es am liebsten.

Gründe für Wasserschaden: Rohrbruch, undichtes Dach

Aber Wasser tritt auch dort auf, wo man es nicht mag. Beispielsweise wenn nach einem Rohrbruch das Wasser die Zimmer in der Wohnung überschwemmt und man mit einem veritablen Wasserschaden zu kämpfen hat. Oder wenn das Wasser durch Ritzen und Risse im Mauerwerk in die Wohnung dringt und die Wände feucht werden. Manchmal gelangt Wasser auch durch ein undichtes Dach in die Wohnung eines Mieters.

Schimmel und Schmimmelflecken als Folge von Wassereintritt

Gelangt Wasser kontinuierlich in das Haus oder die Wohnung eines Mieters, dann durchfeuchten sich dauerhaft die Wände und Schimmelflecken bilden sich. Der Schimmel und die Feuchtigkeit schaden nicht nur der Bausubstanz sondern in vielen Fällen auch der Gesundheit der Bewohner. Die Folgen von Wasserschäden beeinträchtigen die Lebensqualität eines Mieters in seiner Wohnung erheblich. Ganz zu schweigen von möglichen Folgeproblemen, die bei der Trocknung eines Wassersschadens auftreten. Trocknungsgeräte verursachen Lärm, verbrauchen viel Strom und nehmen in der Wohnung viel Platz ein. Streit zwischen Mieter und Vermieter ist da leider schon fast vorprogrammiert.

Minderungsquote nach einem Wasserschaden

Als Mieter hat man Anspruch auf eine trockene Wohnung. Feuchtigkeit oder gar Wasser (Wasserschaden) stellen daher regelmäßig einen Mietmangel dar, weil sie die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen. Die Frage, die sich hier nur stellt, lautet: Wie hoch darf eine Mietminderung bei einem Wasserschaden ausfallen?

Leider finden sich im Gesetz keine Minderungsquoten für einen Wasserschaden. Man kann leider auch keine pauschalen Aussagen treffen. Die Minderungsquote bestimmt sich jeweils nach dem Einzelfall. Ausschlaggebend für die Höhe der Minderung ist die Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung.

In der DAWR Mietminderungsquelle finden Sie in der Kategorie Wasserschaden eine Reihe von Urteilen und Mietminderungsquoten.

Worauf muss man als Mieter bei der Mietminderung bei einem Wasserschaden achten?

Wer die Miete mindern möchte, sollte dem Vermieter am besten in schriftlicher Form den Mietmangel anzeigen und ihm die Höhe der Minderung mitteilen. Gemindert werden kann ab dem Zeitpunkt, ab dem der Schaden entstanden ist. Gemindert werden kann solange, bis der Mietmangel vom Vermieter bzw. seinen beauftragten Handwerkern beseitigt worden ist. Eine Frist zur Behebung des Mietmangels müssen Sie nicht setzen. Lesen Sie bei Fragen zur Mietminderung unseren ausführlichen Fachartikel: Das ABC der Mietminderung

Wann darf man als Mieter nicht wegen eines Wasserschadens mindern?

Wer den Mietmangel selbst verursacht hat, beispielsweise weil der Wasserschaden durch ein defektes Aquarium entstanden ist, muss den Schaden natürlich selbst beheben. Eine Mietminderung kann dann nicht geltend gemacht werden.

Beispiele für Mietminderungen bei Wasserschaden

Hier einige Gerichtsurteile zur Mietminderung beim Wasserschaden.

  • Wasserschaden im Badezimmer rechtfertigt eine Mietminderung von 10 % (LG Berlin, Urt. vom 21.07.2006, Az. 65 S 347/05 = MM 2007, 39).
  • Wasserschaden mit Herabstürzen von Deckenteilen kann eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen (OLG München, Urt. vom 20.12.2006, Az. 20 U 4428/06).
  • Bei einem Wasserschaden an der Decke im Wohnzimmer kann eine Mietminderung bis zu 25 % erfolgen (Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 31.03.1995, Az. 14 C 231/94).
  • Ein durch austretendes Abwasser entstandener Wasserschaden kann bis zu 38 % nach sich ziehen (Amtsgericht Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979, Az. 21 C 1336/78).
  • Das LG Berlin sprach sogar 50 % Mietminderung bei einem Wasserschaden und durchfeuchteter Wand zu (LG Berlin, GE 1991, 573).
  • Feuchtigkeitsschäden und ein aufgebrochener Fußboden aufgrund eines Wasserschadens rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Wenn dazu noch Trocknungsgeräte sehr starken Lärm verursachen, ist eine Mietminderung von 100 % möglich (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 109 C 256/07).
Wie sieht ein Musterbrief für eine Mietminderung aus?

Wir bieten Ihnen hier auf mietminderungstabelle.de einen kostenlosen Musterbrief für eine Mietminderung zum Herunterladen an.

Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen

In jedem Fall raten wir Ihnen bei einer Mietminderung einen Rechtsanwalt zu fragen. Einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie z.B. im Deutschen Anwaltsregister.

Bearbeitungsstand: 23.09.2014

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 von 5 (3 Bewertungen abgegeben) Bitte bewerten Sie diesen Artikel.
 
alle anderen
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?

Finden Sie eine Anwältin oder Anwalt aus Ihrer Region in Deutschlands großer Anwaltssuche.

 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?

Finden Sie eine Anwältin oder Anwalt aus Ihrer Region in Deutschlands großer Anwaltssuche.

Hier finden Sie verschiedene Links, die Sie interessieren könnten ...

Urteile bei
kostenlose-urteile.de

Das Portal kostenlose-urteile.de veröffentlicht täglich neue Gerichtsentsscheidungen aus mehr als 100 Rechtsgebieten, z.B.:

 

Die DAWR-Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben. Anhand der Tabelle können Sie ersehen, welche Minderungsquote deutsche Gerichte bei bestimmten Mietmängeln den Geschädigten zugesprochen haben. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.